Das Geschäft im Blick
/ 05.09.2014Im April dieses Jahres verklagte Paris Hilton einen amerikanischen Schuhkonzern, der ihr nicht genügend Lizenzgebühren für ihren guten Namen gezahlt haben soll. Insgesamt verlangte die 33-Jährige 770.000 Euro Nachzahlung. Nun einigten sich beide Parteien.

Paris Hilton
Die Antebi Footwear Group, die den Namen Paris Hilton für eine Schuhkollektion nutzt, reagierte auf die Klage, in der die 33-Jährige eine Nachzahlung von Nutzungsgebühren von 770.000 Euro forderte, mit einer Gegenklage. Das Unternehmen unterstellte Hilton Vertragsbruch und verlangte im Gegenzug 1,5 Mrd. Euro, da sie, so der Vorwurf, trotz der festgelegten Klauseln für die Konkurrenz geworben hatte. Laut der New York Daily News habe man sich mittlerweile geeignet und die gegenseitigen Anschuldigungen auf beiden Seiten fallen gelassen.
Aktuell ist die Hotelerbin das Werbegesicht von 15 Düften, die in Zusammenarbeit mit Parlux entstanden. Im vergangenen Sommer kam Dazzle auf den Markt und ist damit ein Parfum mehr, das den Umsatz der Marke Paris Hilton in die Höhe treibt, denn, laut Wwd, hat sie nur mit den Düften seit 2004 umgerechnet 1,16 Billionen Euro verdient.


