Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens hat die Theo Wormland GmbH gemeinsam mit dem vom Gericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Michels einen Investorenprozess aufgesetzt, der von der Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner durchgeführt wurde. In diesem seien mehrere Angebote eingegangen, allerdings sei keines davon annahmefähig gewesen. Der vornehmliche Grund: die nicht gelöste Mietsituation. Soweit bekannt, gab es keine Einigungen zwischen den Interessenten und den Vermietern für die Übernahme aller oder einzelner Mietverhältnisse. Deshalb seien die Angebote der Interessenten an Bedingungen geknüpft gewesen, die bei Fortführung des Unternehmens zu einer hohen Verlustsituation bei Wormland geführt hätten. Dieses Risiko hätten die Gläubiger allein tragen müssen, weshalb der vorläufige Gläubigerausschuss als entscheidende Instanz die Schließung beschlossen habe.
Vor allem der Bereich Men’s Fashion leide unter der anhaltenden Kaufzurückhaltung und stehe unter noch größerem wirtschaftlichem Druck als die Segmente Damen- und Kindermode. Unter diesen Rahmenbedingungen habe sich die Relation zwischen Einzelhandelsumsatz und Ladenmiete an Standorten in begehrten Innenstadtlagen häufig negativ entwickelt.
Das Amtsgericht Osnabrück hat das Insolvenzverfahren am 28. Januar 2026 eröffnet. Die bestehenden acht Stores werden nicht mehr geöffnet – mit Ausnahme von Hannover und Oberhausen. Über diese Standorte sollen die Warenbestände abverkauft werden. Allen rund 250 Mitarbeitenden und den Vermietern der Ladenflächen muss gekündigt werden. Soweit bestehende oder hinzukommende weitere Interessenten sich doch mit den Vermietern der Wormland-Filialen einigen, könnten weiterhin Gespräche zur Übernahme geführt werden.
Wormland muss schließen
/ 28.01.2026Die Theo Wormland GmbH muss schließen. Es konnte keine Einigung zwischen den Vermietern und den Übernahme-Interessenten erzielt werden…

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