Wöhrl stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung

  /  28.11.2016

Nach dem dreimonatigen Schutzschirmverfahren hat Wöhrl zum 1. Dezember einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt…

Mit Ablauf des dreimonatigen Schutzschirmverfahrens am 30. November 2016 liegen die Sanierung und Neuausrichtung der Wöhrl Gruppe laut eigenen Aussagen im Rahmen der Planung. So konnte eine Vielzahl von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Filialnetzes, Verschlankung der Strukturen und Reduzierung der Kosten bereits umgesetzt oder eingeleitet werden; die Geschäftsentwicklung war in den vergangenen Monaten stabil. Der Vorstand des Unternehmens hat beim Amtsgericht Nürnberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ab 1. Dezember 2016 für die Rudolf Wöhrl AG als Obergesellschaft und für deren 100%ige Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG in Nürnberg, gestellt. Die Zustimmung des Gerichts vorausgesetzt, bleibt der Vorstand damit auch in dieser nächsten Phase der Sanierung im Amt und wird dem Gericht einen vorläufigen Insolvenzplan vorlegen. Das oberste Ziel in den kommenden Wochen sei es, den laufenden Investorenprozess für die Rudolf Wöhrl AG zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Derzeit befindet sich eine einstellige Anzahl von Interessenten in einer vertieften Unternehmensprüfung, auf deren Basis verbindliche Angebote zeitnah erwartet werden. Die Investorensuche soll bis Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen werden. 

Wie bereits bekannt, werden im Laufe des ersten Quartals 2017 vier der 34 Wöhrl-Standorte geschlossen, zudem wurde nun die Schließung der Outlets beschlossen. Darüber hinaus befindet sich der Vorstand in fortgeschrittenen Verhandlungen über die Reduzierung der Mieten in allen Filialen und in der Zentrale. Auf der Versammlung der Anleihegläubiger der Rudolf Wöhrl AG am 28. November 2016 wurde Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Seine Aufgabe ist es, im weiteren Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln.  

Vorstandsvorsitzender Andreas E. Mach: „Meine Zuversicht, dass Wöhrl sanierungsfähig ist und als Ganzes erhalten werden kann, ist heute größer als zu Beginn des Schutzschirmverfahrens. Wir haben in den vergangenen Monaten ein hohes Maß an Loyalität bei vielen Kunden und Lieferanten gespürt und die Geschäftsentwicklung durch zahlreiche Maßnahmen und Aktionen stabilisieren können. Dies zeigt, dass sich Wöhrl als starke Marke in unseren Kernmärkten auch gegen den Branchentrend positiv entwickeln kann. Wir haben durch das Schutzschirmverfahren keinerlei Einbußen im operativen Geschäft verzeichnen müssen, das stimmt uns positiv für die Zukunft. Mein besonderer Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in dieser schwierigen Phase unseres Unternehmens weiter mit Herzblut und vollem Einsatz dabei sind.“

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