Die Wettbewerbszentrale geht vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen die irische Plattform Temu (Whaleco Technology Limited) vor. Sie hat das Unternehmen wegen verschiedener Verstöße gegen Transparenzpflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Billiganbieter halte bei bestimmten Profilen keine Kontaktinformationen für Verkäuferinnen und Verkäufer bereit; bei anderen Profilen seien die Informationen unvollständig und schwer zu finden. Aus Art. 30 der Verordnung (EU) 2065/2022 (sog. Digital Services Act – kurz DSA) folgt, dass B2C-Online-Plattformen bestimmte impressumsartige Informationen wie Adress- und Kontaktdaten über die Verkäuferin bzw. den Verkäufer liefern müssen.
Außerdem bemängelte die Wettbewerbszentrale, dass die Vermittlungsplattform Temu keine Informationen dazu bereitstelle, ob es sich bei den Anbieterinnen und Anbietern der jeweiligen Waren nach dessen Eigenerklärung um eine Unternehmerin bzw. einen Unternehmer handelt. Diese Infopflicht folgt aus § 5b Abs. 1 Nr. 6 UWG. Sie diene dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor einem Einkauf über einen Online-Marktplatz erkennen können, ob sie gegenüber der Verkäuferin oder dem Verkäufer die im EU-Verbraucherschutz vorgesehenen Rechte wie beispielsweise das Widerrufsrecht haben.
Das Verfahren ist nach der im April 2024 eingereichten Klage gegen Etsy das zweite Klageverfahren der Wettbewerbszentrale wegen der neuen Vorschriften des DSA. „Nach dem DSA gelten für Plattformen wichtige Transparenzpflichten. Wir setzen uns vor Gericht dafür ein, dass auch irische Plattformen wie Temu diese Pflichten einhalten. Das ist im Interesse der rechtstreuen Plattformen und der Allgemeinheit. Plattformen, die diese Pflichten nicht umsetzen, verschaffen sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil“, so Kai-Oliver Kruske, Jurist bei der Wettbewerbszentrale.
Erst Mitte Mai war Temu einer Klage vorerst entgangen. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, mit der man sich dazu verpflichtet hatte, von der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete Verkaufstechniken nicht mehr zu nutzen.
Wettbewerbszentrale klagt gegen Temu
/ 27.05.2024Wegen unterschiedlicher Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach der neuen Digital Services Act-Verordnung klagt die Wettbewerbszentrale jetzt gegen Temu…
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