Görtz-Geschäftsführer Bolko Kissling hat die von ihm angekündigten Insolvenzanträge über die Vermögen der von ihm vertretenen Gesellschaften, der Görtz Holding GmbH und der Atlant Logistik GmbH, beim Insolvenzgericht Hamburg gestellt. Daraufhin hat selbiges am 28. Januar 2025 jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zugleich schloss sich Kissling den bereits gestellten Fremdanträgen über das Vermögen der Görtz Retail GmbH mit einem Eigenantrag an.
Für die rund 400 Mitarbeitenden der Görtz Retail GmbH wurde bei der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgelds beantragt. Für die rund 55 Mitarbeitenden der Görtz Holding GmbH und die circa 50 Mitarbeitenden der Atlant Logistik GmbH sei ebenfalls eine entsprechende Beantragung vorgesehen.
In allen Verfahren hat das Insolvenzgericht Böhm als Sachverständigen beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und gegebenenfalls, welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen. Böhm: „Die Görtz Holding GmbH und die Atlant Logistik GmbH waren im Jahr 2023 ebenfalls Teil des Insolvenzplans und der äußerst ambitionierten Sanierungskonzeption. Aus diesem Grund stehen wir auch in diesen Verfahren vor einer sehr schwierigen Ausgangslage.“ Und weiter: „Gemeinsam mit meinem Team werde ich mir kurzfristig einen umfassenden Überblick über alle drei Görtz-Gesellschaften verschaffen, insbesondere um mögliche Sanierungsaussichten zu prüfen.“ Aktuell verhandle er „intensiv mit potentiellen Kaufinteressenten“. Während der Prüfung der Filialkonzeption bleiben die in Betrieb befindlichen Stores geöffnet.
Erst vor wenigen Tagen erklärte Böhm, die Lage der Görtz Retail GmbH sei kritisch. Die Schwierigkeiten lägen insbesondere in der 2023 entwickelten, sehr ambitionierten Sanierungskonzeption; unter anderem weil die Investorin CK Technology Solutions GmbH aus Österreich nur den ersten Teil des im Rahmen eines Insolvenzplanes zugesagten Planbeitrages in Höhe von 500.000 Euro geleistet habe. Der zweite Teil in Höhe von 1,3 Mio. Euro sei nicht gezahlt, sondern mit behaupteten Gegenforderungen verrechnet worden. Das vorangegangene Insolvenzereignis, auf dessen Grundlage die Mitarbeitenden Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, sei nicht beseitigt. Deshalb sei es nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich, den 400 Angestellten jetzt erneut Insolvenzgeldleistungen zu gewähren.
Update, 4. Februar 2025: Die Bundesagentur für Arbeit hat den Antrag auf Insolvenzgeld abgelehnt. Während die Mitarbeitenden in den aktuell geöffneten Stores das Januar-Gehalt noch bekommen sollen, sollen die Angestellten der geschlossenen Shops selbst mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten.
Weitere Insolvenzanträge bei Görtz
/ 29.01.2025Die Görtz-Geschäftsführung hat Eigenanträge auf die Eröffnung mehrerer Insolvenzverfahren gestellt – die Lage bei dem Unternehmen bleibe kritisch…

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