Voswinkel beantragt Schutzschirmverfahren

  /  24.04.2019

Die Sporthandelskette Voswinkel hat beim Amtsgericht Dortmund die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Die Gründe...

Die mit 74 Filialen in Deutschland vertretene Sporthandelskette Voswinkel hat heute, am 24. April 2019, beim Amtsgericht Dortmund die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case wurde als vorläufiger Sachwalter eingesetzt. „Der Geschäftsbetrieb bei Sport Voswinkel geht trotz des eingeleiteten Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkungen weiter. Die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis Ende Juni gesichert. Bis dahin werden wir die Restrukturierung und die Sanierung von Sport Voswinkel vorantreiben“, betont Helge Mankowski, Geschäftsführer der Sport Voswinkel GmbH & Co. KG.

Sport Voswinkel beschäftigt rund 1.200 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 erlöste das Unternehmen rund 139 Mio. Euro, was einem Minus von rund 5% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Gründe für die Schieflage seien Frequenz- und damit verbunden Umsatzrückgänge, erhöhter Wettbewerbsdruck durch Onlinehandel und Discounter sowie Filialen, deren Standorte die Umsatzerwartungen nicht erfüllen konnten.

Für die Beratung von Sport Voswinkel im Rahmen des Schutzschirmverfahrens ist Dr. Lorenzo Matthaei von der Kanzlei Finkenhof Rechtsanwälte in Frankfurt verantwortlich.

FÜR DEN VOLLSTÄNDIGEN INHALT DIESER SEITE, MELDEN SIE SICH BITTE AN.

Noch kein Mitglied?

Dann registrieren Sie sich jetzt für den kostenfreien 1st-blue-Business Club.
Als Teil unserer Community erhalten Sie Zugriff auf Branchen-News, Orderinfos, Netzwerktools und den wöchentlichen B2B-Newsletter.