Adidas hat eine einstweilige Verfügung gegenüber Skechers geltend gemacht, welche dem Unternehmen den Verkauf zweier Schuhmodelle sowie die Benutzung des Namens „Supernova“ in Verbindung mit einem dritten Modell verbietet. Laut Skechers handle es sich um drei nicht relevante Styles, deren Verkauf bereits eingestellt worden sei. Die Entscheidung des Gerichts stelle zwar kein signifikantes Problem im geschäftlichen Sinn dar, dennoch sei man enttäuscht und werde Widerspruch einlegen. Damit will Skechers sicherzustellen, dass die Designer des Labels „weiterhin die Freiheiten haben, gebräuchliche Design-Elemente zu benutzen, die schon lange auf dem Markt frei zugänglich sind“.
Im September letzten Jahres hatte Adidas in Portland, USA, Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht, bei der es um Schuhe ging, die zu sehr an die Supernova-Linie und die drei Streifen, das Markenzeichen von Adidas, erinnern.
