Seit dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR weitgehend angewendet. Sie bringt auch für Modehandel und Textilindustrie neue Pflichten mit sich – vom Versandkarton über Tragetaschen bis zu Etiketten und weiteren Verpackungsbestandteilen. HDE und Südwesttextil kritisieren kurz vor dem Stichtag vor allem Rechtsunsicherheit und zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Besonders relevant für Händler ist die Verschiebung von Verantwortlichkeiten. Bei Verpackungen von Eigenmarken liegt die Systembeteiligung künftig grundsätzlich beim Unternehmen, das die verpackten Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt. Auch wer verpackte Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler aus dem Ausland nach Deutschland einführt, muss sich um die Systembeteiligung kümmern. Eine Übergangsfrist gibt es dafür nicht.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister warnt deshalb ausdrücklich: Die notwendigen Verpackungsmengen müssen rechtzeitig erfasst, Verträge mit Systembetreibern angepasst und Registrierungsdaten im Verpackungsregister LUCID aktualisiert werden. Sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht ordnungsgemäß beteiligt, kann ein Vertriebsverbot drohen.
Südwesttextil sieht zusätzliche Probleme bei der Frage, welche Rolle ein Unternehmen im Einzelfall übernimmt. Lässt eine Marke beispielsweise eine Verkaufsverpackung von einem Dritten produzieren und mit dem eigenen Logo oder Design versehen, können andere Pflichten greifen als beim Einkauf einer neutralen Standardverpackung. Der Verband hält diese Abgrenzung in der Praxis für schwer nachvollziehbar.
Auch Kennzeichnung und Dokumentation werden umfangreicher. Nach Angaben von Südwesttextil betrifft das unter anderem Etiketten, Kleiderbügel, Folien, Einlegepapiere und Versandkartons. Weitere Vorgaben folgen schrittweise: Ab 2028 kommen unter anderem einheitliche Sortierhinweise und Angaben zur Materialzusammensetzung hinzu, ab 2030 weitere Anforderungen etwa an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und den Leerraum von Versand- und Umverpackungen.
Kritik übt Südwesttextil insbesondere an der Einordnung von Etiketten und Kleiderbügeln. Der Verband fordert, rein informationstragende Etiketten aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen oder zumindest von der Systembeteiligungspflicht auszunehmen. Auch bei Kleiderbügeln müsse stärker berücksichtigt werden, dass diese häufig weiterverwendet werden.
„Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist das neueste Beispiel für überbordende Bürokratie fernab jeglicher Praxis“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Sie kritisiert komplexe Rollenzuordnungen sowie umfangreiche Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten.
Für Händler bedeutet der Stichtag vor allem: Bei Eigenmarken und direkt importierter Ware sollte geklärt sein, wer für Verpackungen verantwortlich ist, welche Mengen systembeteiligt werden müssen und ob die Angaben in LUCID entsprechend angepasst sind.
Key Facts
Regelung: EU-Verpackungsverordnung PPWR, Verordnung (EU) 2025/40
Anwendungsbeginn: 12. August 2026
Betroffen: grundsätzlich Verpackungen aller Branchen
Handel: neue Verantwortung insbesondere bei Eigenmarken und direkten Importen
Übergangsfrist für Systembeteiligung: keine
Registrierung: Angaben im Verpackungsregister LUCID gegebenenfalls anzupassen
Risiko: bei fehlender Systembeteiligung kann ein Vertriebsverbot drohen
Weitere Vorgaben: zusätzliche Kennzeichnungspflichten ab 2028
Ab 2030: weitere Anforderungen unter anderem an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile
Kritik: HDE und Südwesttextil beklagen Rechtsunsicherheit und Bürokratie
