Ver.di und Karstadt einigen sich

  /  02.04.2015

Nach vielen Gesprächsrunden haben Ver.di und Karstadt einen Tarifsozialplan vereinbart. Dieser sieht unter anderem folgende Regelungen vor…

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) und die Warenhauskette Karstadt haben sich nach eigenen Angaben auf einen Tarifsozialplan einigen können. Dieser sieht unter anderem die Einrichtung eines Fonds in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro vor. Hieraus erhalten Beschäftigte, die im Rahmen der derzeit laufenden Kündigungen in den nächsten Monaten in eine Transfergesellschaft wechseln, einen Betrag in Höhe von 2.300 Euro pro Kopf, um soziale Härten abzufedern.

Finanzielle Kompensation gibt es auch für die Arbeitnehmer der sechs Schließhäuser in Hamburg-Billstedt und Stuttgart, der K-Town-Filialen in Köln und Göttingen sowie der Schnäppchenmärkte in Paderborn und Frankfurt/Oder. Rückwirkend erhalten diese im Rahmen des Tarifsozialplans ein Jahr lang die Entschädigungen für die Folgen aus dem Ausstieg des Unternehmens aus der Tarifbindung.

„Mit diesem Tarifsozialplan wollen wir die Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die ihre Kündigung erhalten haben. Wir wissen, dass wir die Folgen der Erwerbslosigkeit nicht vollständig abfedern können. Der Tarifsozialplan kann aber zumindest einen Teil der entstehenden Härten abmildern“, so Arno Peukes, Ver.di-Verhandlungsführer für Karstadt. Die Vereinbarung ergänzt die Sozialplanregelungen, die der Gesamtbetriebsrat im Februar dieses Jahres mit Karstadt beschlossen hatte.

Den Abbau von rund 2.400 Arbeitsplätzen sieht Peukes weiterhin kritisch. Karstadt solle zu einem „erfolgreichen Zukunftswarenhaus“ werden, wozu die Streichung des Personals in deutlichem Gegensatz stehe: „Die Kundinnen und Kunden erwarten in einem Warenhaus gute Beratung und besten Service und dafür braucht es ausreichendes sowie motiviertes Personal auf den Verkaufsflächen.“

Für die folgenden Tarifverhandlungen plädiert Ver.di sowohl auf eine tarifvertragliche Standortsicherung für alle Karstadt-Häuser – darunter alle Warenhäuser sowie die Sport- und Premium-Niederlassungen – sowie auf eine tarifliche Regelung zur Beschäftigungssicherung für alle verbleibenden Arbeitsplätze. 

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