Verbandsforderung: Ladenöffnung sicherstellen

  /  06.07.2022

Das Infektionsschutzgesetz läuft bald aus – aufgrund der steigenden Corona-Zahlen soll es zeitnah einen neuen Entwurf geben. Laut HDE und BTE ohne Lockdowns…

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz – das aktuelle läuft am 23. September 2022 aus – fordert der BTE die Politik auf, künftig auf „unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare“ Corona-Maßnahmen zu verzichten. Es gebe weiterhin keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko existiere und die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in den Jahren 2020 und 2021 sei epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, sagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Nach über zwei Jahren Pandemie, die laut BTE-Berechnungen zu Umsatzausfällen von insgesamt rund 15 Mrd. geführt haben, seien die Rücklagen vieler Unternehmerinnen und Unternehmer aufgebraucht und die staatlichen Hilfen häufig unzureichend gewesen. Pangels: „Wir wollen unsere Geschäfte offenlassen und unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter nicht für fragwürdige Zugangskontrollen einsetzen. Lassen Sie uns unseren Job machen! Dieses Land steht vor der härtesten wirtschafts- und sozialpolitischen Krise seit der Wiedervereinigung. In dieser Situation können Milliarden-teure und damit volkswirtschaftlich nicht mehr finanzierbare Verkaufseinschränkungen oder Geschäftsschließungen keine adäquaten Mittel sein!“

Auch der HDE hatte sich kürzlich diesbezüglich bereits geäußert – mit einem ähnlichen Appell. Erneute schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Lockdowns mit Geschäftsschließungen könnten künftig nicht mehr als verhältnismäßig angesehen werden. Der Ausschuss hatte zuvor festgestellt, dass die mangelhafte Daten- und Studienlage eine sorgfältige Bewertung der meisten Corona-Maßnahmen unmöglich mache. „Wenn die Datenlage im dritten Jahr der Pandemie aufgrund staatlicher Versäumnisse noch immer nicht ausreicht, um die Effektivität von Restriktionen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion zu beurteilen, dann fehlt für schwerwiegende Grundrechtseingriffe in Zukunft die Grundlage. Es gilt jetzt, nicht nochmals die härtesten Eingriffe zu verfolgen, sondern ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Geschäftsschließungen und Beschränkungen hätten in den letzten Jahren in die Grundrechte eingegriffen und trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht.

„Die Pandemie muss effektiv und zielgenau bekämpft werden. Wenn Politik und Wissenschaft aber im dritten Jahr der Pandemie nicht imstande sind, die Wirksamkeit von Lockdowns und 2G- sowie 3G-Maßnahmen valide zu bewerten, dann müssen sie auf diese in Zukunft verzichten. Weitere Blindflüge, die ohne erwiesenen Nutzen schwere wirtschaftliche Schäden anrichten, sind nicht akzeptabel“, sagt Genth.

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