Überbrückungshilfen: Anpassung & Verlängerung

  /  10.06.2021

Handelsunternehmen können ab sofort für Monate mit mindestens 30% Corona-bedingtem Umsatzverlust bis zu 52 Mio. Euro Überbrückungshilfe beantragen…

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die am 9. Juni 2021 vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bekannt gegebenen Veränderungen an den Corona-Hilfen. Demnach sollen Handelsunternehmen ab sofort für Monate mit mindestens 30% Corona-bedingtem Umsatzverlust insgesamt bis zu 52 Mio. Euro statt wie bisher bis zu zwölf Mio. Euro Überbrückungshilfe beantragen können. „Der HDE fordert seit Monaten, dass die Deckelung bei der Überbrückungshilfe nach oben gesetzt werden muss. Dass dies nun endlich geschieht, ist gerade für die größeren, filialisierten Handelsunternehmen eine sehr gute Nachricht“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Positiv sieht der Verband auch die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende September. „Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass die Krise mit der Ladenöffnung noch lange nicht für alle Einzelhändler vorbei ist. Viele Geschäfte leiden nach wie vor unter den Einschränkungen, Schließungen und Maßnahmen der vergangenen Monate. Deshalb ist es nur folgerichtig, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Mit Blick auf die nach wie vor ungewisse Pandemie-Lage im kommenden Herbst wäre es aber sicher noch besser gewesen, gleich bis Ende des Jahres zu verlängern, um auf alle Eventualitäten gut vorbereitet zu sein“, so Genth. Beantragt werden könnten die Hilfen dann ja ohnehin nur ab Umsatzausfällen von 30%, also nur, wenn erneute Corona-Einschränkungen Anwendung finden sollten.

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