Tom Tailor Holding insolvent

  /  09.06.2020

Die Tom Tailor Holding SE hat ein Insolvenzverfahren beantragt, die Bonita GmbH ein Schutzschirmverfahren. Der Einfluss auf die Tom Tailor GmbH…

Die Bonita GmbH hat aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Aufgrund ihrer gruppeninternen Verpflichtungen gegenüber der Bonita GmbH sei eine Insolvenz bei der Tom Tailor Holding SE laut Unternehmen unausweichlich. Der Vorstand der Gesellschaft habe daher entschieden, am heutigen 9. Juni 2020 beim zuständigen Amtsgericht Hamburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Die Tom Tailor GmbH bleibt von den Insolvenz-/Schutzschirmverfahren unberührt und soll unter Verwendung zugesagter Mittel das operative Geschäft unverändert fortführen können. „Für Tom Tailor als Modemarke und die Tom Tailor GmbH gilt es nun durchzustarten. Diese Chance werden wir nutzen“, sagt Gernot Lenz, Geschäftsführer der Tom Tailor GmbH und CEO der Tom Tailor Group.

Die Bundesregierung hat unter Beteiligung der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen der Tom Tailor GmbH eine Bund-Länder-Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 100 Mio. Euro für den Teilkonzern Tom Tailor zugesagt. Die bürgschaftsbesicherte Finanzierung hat eine Laufzeit bis Ende September 2024. Zudem haben sich die Konsortialbanken grundsätzlich bereit erklärt, auch alle bisherigen Kreditlinien in einem angepassten Volumen von 355 Mio. Euro zu weitgehend unveränderten Konditionen bis zum 30. September 2024 für den Teilkonzern Tom Tailor zu verlängern. Darüber hinaus hat sich der Mehrheitsaktionär der Tom Tailor Holding SE, die Fosun International Limited, grundsätzlich bereit erklärt, die Laufzeit des der Tom Tailor GmbH gewährten Darlehens in Höhe von 28,5 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Unterzeichnung eines verbindlichen Term Sheets steht nur noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung einzelner Banken und soll morgen erfolgen.

Die Bürgschaftszusage bleibt hinter der von der Gesellschaft für die Gesamtgruppe, einschließlich Bonita, beantragten Bürgschaftssumme zurück. Die Bürgschaftsgeber haben keine ausreichende Finanzierungs- und Bürgschaftsfähigkeit für die Bonita GmbH gesehen. Daher bestehen keine Finanzierungszusagen für die Bonita GmbH, deren Liquidität nicht ausreichen wird, um die Mittelabflüsse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu decken.

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