Teilübernahmelösung für Peter Kaiser

  /  24.02.2021

Geschäftsführer Stefan Frank übernimmt mit den Investoren Hans-Joachim und Gisa Sander Teile der insolventen Peter Kaiser Schuhfabrik und Retail GmbH…

Stefan Frank, Geschäftsführer von Peter Kaiser, übernimmt zusammen mit den Investoren Hans-Joachim und Gisa Sander Vermögensgegenstände der insolventen Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH und der Peter Kaiser Retail GmbH. Der Gläubigerausschuss und der Sachwalter der Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH haben dem Verkauf zugestimmt. Damit sei die Pirmasenser Traditionsmarke Peter Kaiser gerettet; bei der Peter Kaiser Retail GmbH stehe die Zustimmung noch aus.

Die Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH hatte im September 2020 beim Amtsgericht Pirmasens einen Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Insbesondere der Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie und die anschließende Kaufzurückhaltung hatten laut Unternehmen zu „erheblichen Umsatzrückgängen“ geführt. Die Lage habe sich mit dem zweiten Lockdown und der weitgehenden Schließung des Einzelhandels seit vor Weihnachten verschärft. Im Januar 2021 hatte daher auch die Peter Kaiser Retail GmbH einen Insolvenzantrag stellen müssen. Bereits im September war Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart, als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und hat seitdem die Geschäftsführung bei der Restrukturierung und Sanierung unterstützt. Als Sachwalter wurde Justizrat Günter Staab von Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Saarbrücken, eingesetzt; Staab ist zusätzlich vorläufiger Insolvenzverwalter der Peter Kaiser Retail GmbH.

Zum 1. März 2021 übernehmen die Investoren neben der Marke Peter Kaiser weitere einzelne Vermögensgegenstände der insolventen Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH und der Peter Kaiser Retail GmbH. Neben der Lagerware gehört dazu auch die Immobilie in Pirmasens. Der Neustart von Peter Kaiser soll in verschlankter Form erfolgen. Geplant sei weiterhin die Entwicklung von Musterdesignschuhen und Herstellung von Prototypen. Eine eigene Serienproduktion sieht das Konzept in Deutschland nicht mehr vor. Zum Konzept gehört allerdings der Weiterbetrieb von sechs eigenen Stores und des Onlineshops. „Ich kenne Peter Kaiser seit vielen Jahren, weiß um die Stärke der Marke und die Qualität unserer Produkte und bin mir daher sicher, dass wir in neuer Konstellation unsere Kundschaft weiterhin mit unserem Angebot begeistern und zudem neue Märkte erschließen können. Ich glaube, zusammen mit meinem Team, fest an die Zukunft von Peter Kaiser und habe mich daher für dieses Investment entschieden“ erklärt Stefan Frank. „Peter Kaiser ist eine Marke mit großer Tradition; sie steht für höchste Qualität der Produkte und großes handwerkliches Können. Im Aufbau und im Führen erfolgreicher Marken haben wir über Jahrzehnte umfangreiche Erfahrung gesammelt. Diese wollen wir, neben finanzieller Mittel, einbringen, um Peter Kaiser ein frisches Gesicht zu geben und in eine vielversprechende Zukunft zu führen“, so Hans-Joachim und Gisa Sander.

„Der Markt für Bekleidung und Schuhe ist bekanntermaßen hart umkämpft und unter Margendruck, die Pandemie mit ihren monatelangen Lockdowns hat den Herstellern und dem Handel enorm zugesetzt. Die Suche nach einem Investor war daher intensiv und herausfordernd. Mit Stefan Frank haben wir einen erfahrenen Unternehmer und Kenner der Branche an Bord, mit dem Ehepaar Sander einen umsichtigen Investor und Spezialisten für Markenartikel. Gemeinsam werden sie das Unternehmen Peter Kaiser unter neuen Rahmenbedingungen wieder erfolgreich auf Spur bringen können. Wir freuen uns, dass sie sich für dieses Engagement entschieden haben“, sagen Rechtsanwalt Martin Mucha und sein Kollege Rechtsanwalt Dr. Hans Konrad Schenk, der Peter Kaiser schon vor Einleitung des Schutzschirmverfahrens rechtlich beraten hatte. „Der Einstieg von Stefan Frank und des Investors bedeutet die Rettung für die traditionsreiche Marke Peter Kaiser. Der Verbleib der Entwicklung von Prototypen und des Schuhdesigns ist nicht nur für den Standort Pirmasens ein wichtiges Signal; auch für die Gläubiger ist dies eine gute Lösung“, ergänzt Justizrat Günter Staab.

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