Superdry klagt gegen Real

  /  17.04.2013

Die DKH Retail, zu der Superdry gehört, verklagt Real, da das Warenhaus bereits zum wiederholten Male Altware des Labels offeriert haben soll. Real liege keine Klage vor, heißt es auf Anfrage von 1st-blue.

Die Real-Gruppe habe bereits zum zweiten Mal Altware der Marke Superdry in ihren Filialen offeriert, heißt es seitens des Labels. Trotz ausdrücklicher Aufforderung der Offenlegung von Warenbezugswegen soll Real eben diese verweigert haben, was zu einer Klage seitens der DKH Retail, Holding von Supergroup und Inhaberin von Superdry, führte. Man lege viel Wert auf Gebietsschutz und die richtige Positionierung auf dem Markt, sehe diese durch derlei Aktionen jedoch bedroht, heißt es seitens Superdry.

Auch Sales-Manager Tim Martin betont: „Wir haben gute Kundenbeziehungen und arbeiten hart dafür. Eine Verkaufskampagne wie die von Real kann sowohl dem Ansehen der Marke als auch unseren Einzelhändlern schaden. Wir werden weiterhin vehement daran arbeiten, diese sorgfältig zu schützen.“

Real besitze selbstverständlich ein Markensicherungssystem, mit dem man sich von der Qualität und der Herkunft der Ware überzeuge, so sei es auch in diesem Fall gewesen, heißt es seitens des Unternehmens auf Anfrage von 1st-blue. Darüber hinaus liege dem Warenhaus keine Klage seitens der DKH Retail Holding vor. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen, heißt es weiter.

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