Strenesse: Insolvenz in Eigenverwaltung

  /  10.07.2019

Strenesse hat zum zweiten Mal einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Der Geschäftsbetrieb soll fortgeführt und betriebliche Strukturen angepasst werden…

Das Amtsgericht Nördlingen hat dem Antrag der Strenesse New GmbH auf Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung stattgegeben. Neben der Fortführung des Geschäftsbetriebs bietet das Verfahren die Möglichkeit zur Neuausrichtung der betrieblichen Strukturen. Die Strenesse New GmbH habe in den letzten Monaten eine Vielzahl von Weichenstellungen getroffen, um sich im Markt wieder als erfolgreiche, internationale Premiummarke zu positionieren. Unter anderem seien die Produktlinie und die Designsprache deutlich erneuert worden. Die Neuerung in der Kollektion liefert aktuell die saisonal unabhängige „Iconic“-Linie sowie die Spring/Summer-Range 2020, die ab Oktober für Endverbraucher erhältlich sein wird. Der Relaunch des Onlinestores Mitte Mai 2019 habe dem Unternehmen zudem neue internationale Absatzstrukturen eröffnet.

Als nur bedingt anpassungsfähig hätten sich die übernommenen Betriebs- und Vertriebsstrukturen der ehemaligen Strenesse AG erwiesen. Geschäftsführerin Micaela Sabatier erklärt: „Die Eigenverwaltung eröffnet uns die Chance, die aus der Vergangenheit übernommenen Belastungen und Verpflichtungen anzupassen.“ Die Kollektionsentwicklung, die Produktion und die Auslieferungen sollen ohne Beeinträchtigungen fortgeführt werden.

Sabatier verantwortet als Geschäftsführerin weiterhin den operativen Bereich. Sie wird in der Geschäftsleitung unterstützt von Dr. Hubert Ampferl, Dr. Beck & Kollegen, der für die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen zuständig ist. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Augsburg, bestellt. Strenesse hatte bereits im April 2014 schon einmal einen Insolvenzantrag gestellt und wurde in Eigenverwaltung fortgeführt.

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