Steffen Jost: Klage gegen Betty Barclay

  /  08.08.2022

Steffen Jost, BTE-Präsident und Jost Modehäuser-Betreiber, hat aufgrund einer Sonntagsöffnung gegen Betty Barclay geklagt. Bislang ohne Erfolg, aber…

Steffen Jost

BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) hat mit Unterstützung des BTE gegen einen Store von Betty Barclay im Zweibrücker Fashion Outlet geklagt; der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat die Berufung von Jost gegen die Sonntagsöffnungen im Outlet am 4. August zurückgewiesen. Das FOC Zweibrücken darf aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug, aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, jährlich an 16 Sonntagen öffnen, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen seit mehreren Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt – wenn ein konkreter Anlass nachgewiesen wird. Diese „massive Ungleichbehandlung“ sei nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.

Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen.

Die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, wolle BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

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