Sport Voswinkel verlässt Insolvenzverfahren

  /  05.11.2019

Sport Voswinkel hat das Insolvenzverfahren offiziell abgeschlossen. Die Restrukturierung sei mit vielen schwierigen Entscheidungen und Maßnahmen verbunden gewesen…

Die Gläubiger der Sport Voswinkel GmbH hatten den Sanierungsplan am 30. September 2019 einstimmig angenommen, nun konnte das Insolvenzverfahren offiziell abgeschlossen werden. Das Sporthandelsunternehmen agiert nun wieder eigenständig, nachdem es sich im April 2019 unter den Schutzschirm begeben und das Amtsgericht Dortmund am 25. Juli – planmäßig – das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen des Unternehmens eröffnet hatte. Der Sanierungsplan umfasste unter anderem die Schließung von 19 der 72 Filialen und den Abbau von rund 300 Arbeitsplätzen. Ursprünglich sollten 13 Filialen zusätzlich geschlossen werden; im Zuge der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen konnte jedoch der Erhalt dieser Filialen sichergestellt werden. Die Filiale in Cuxhaven wird unter neuem Eigentümer weitergeführt.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nach rund sechs Monaten das Insolvenzverfahren verlassen können. Das war für uns eine intensive, aber auch spannende Zeit. Nun können wir unsere ganze Energie wieder in unser eigentliches Geschäft – den Verkauf von Sportartikeln – und in strategische Projekte stecken“, sagt Geschäftsführer Marcus Neul. „Sport Voswinkel musste Filialen schließen und sich von Mitarbeitern trennen – das ist bedauerlich, war aber nicht zu vermeiden. Wir sind gleichzeitig froh, dass die Einschnitte weniger umfangreich ausgefallen sind, als ursprünglich befürchtet“, erklärt Anna-Lena Schulte-Angels, Geschäftsführerin.

„Wir konnten Sport Voswinkel in erfreulich kurzer Zeit wieder auf Kurs bringen. Die Restrukturierung war mit vielen schwierigen Entscheidungen und Maßnahmen verbunden. Gläubiger, Mitarbeiter und Kunden haben das notwendige Vertrauen in das Unternehmen gezeigt und uns nach Kräften unterstützt. Durch die Sanierung hat Sport Voswinkel wieder eine echte Chance, sich im harten Wettbewerb erfolgreich zu behaupten und damit dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern“, so Sachwalter Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case.

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