Skechers und Kizik erzielen Teilerfolge

  /  23.10.2026

Skechers wehrt Patentvorwürfe bei drei Modellen ab. Bei einem weiteren setzt sich die Gegenseite durch und meldet Verkaufsverbot und Schadenersatz…

Skechers Slip-ins, Symbolbild. Das abgebildete Modell ist nicht als Gegenstand des Urteils identifiziert.

Das Einheitliche Patentgericht in München hat im Patentstreit zwischen Fast IP und Skechers beiden Seiten teilweise recht gegeben. Bei drei von vier angegriffenen Schuhmodellen blieb die Klägerin erfolglos. Bei einem weiteren stellte das Gericht eine Patentverletzung fest. Beide Unternehmen bewerten den Ausgang als Erfolg.

Fast IP ist die Patentgesellschaft der Unternehmensgruppe HandsFree Labs, zu der auch die Schuhmarke Kizik gehört. Gegenstand des Verfahrens ist das europäische Patent EP 4 003 084 B1. Es beschreibt eine Schuhkonstruktion mit stabilisierenden und elastischen Elementen, die den Einstieg ohne Zuhilfenahme der Hände erleichtert.

Skechers spricht von einem „bedeutenden rechtlichen und wirtschaftlichen Sieg“. Das Unternehmen verweist darauf, sich bei drei der vier Modelle durchgesetzt zu haben. Das vierte bezeichnet Skechers als wirtschaftlich unbedeutend. Angaben zu dessen Absatz oder Umsatz enthält die Mitteilung nicht.

HandsFree Labs stellt dagegen die Folgen der festgestellten Patentverletzung heraus. Nach Unternehmensangaben muss Skechers den Verkauf der betroffenen Schuhe einstellen und sie im Gebiet der 18 beteiligten EU-Staaten vom Markt nehmen. Dazu gehören Deutschland, Frankreich und Italien. Außerdem sei Skechers zu Schadenersatz verpflichtet worden. Eine konkrete Summe nennt HandsFree Labs nicht.

Die Klägerseite hebt zusätzlich hervor, dass Skechers mit dem Versuch gescheitert sei, das Patent für ungültig erklären zu lassen. HandsFree Labs sieht damit sowohl das Schutzrecht als auch dessen Verletzung durch bestimmte Skechers-Schuhe bestätigt.

Das Ergebnis betrifft die im Verfahren angegriffenen Modelle. Eine gerichtliche Freigabe des gesamten Slip-ins-Sortiments lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso wenig erlaubt die Zahl der beanstandeten Modelle allein eine Aussage über die wirtschaftliche Tragweite.

Beide Seiten können die Entscheidung anfechten. Ein separates Patentverletzungsverfahren in den USA läuft weiter.

Key Facts
Verfahren: Fast IP gegen Skechers
Gericht: Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München
Klägerin: Fast IP, Patentgesellschaft der HandsFree-Labs-Gruppe
Schuhmarke der Klägerseite: Kizik
Streitpatent: EP 4 003 084 B1
Angegriffene Schuhmodelle: Vier
Ergebnis: Klage bei drei Modellen erfolglos; Patentverletzung bei einem Modell festgestellt
Folgen laut HandsFree Labs: Verkaufsverbot und Entfernung betroffener Schuhe vom Markt in 18 beteiligten EU-Staaten sowie Schadenersatzpflicht
Patentbestand laut HandsFree Labs: Angriff von Skechers auf die Gültigkeit erfolglos
Rechtsmittel: Entscheidung anfechtbar
Weiteres Verfahren: Separater US-Patentstreit läuft fort

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