Sinn-Schutzschirmverfahren aufgehoben

  /  01.10.2020

Die Sinn GmbH konnte das Schutzschirmverfahren beenden. Das Unternehmen ging im April in die Insolvenz, als Grund wurde die Corona-Krise genannt…

Das Schutzschirmverfahren der Sinn GmbH wurde am 30. September 2020 durch das Gericht in Hagen aufgehoben, nachdem die Gläubiger am 8. September den vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan ohne Gegenstimmen angenommen haben. Die Aufhebung der Insolvenz setzt den Schlusspunkt des laut eigenen Angaben „alleine durch die Auswirkungen der Corona Krise notwendig gewordenen Restrukturierungsprozesses unter Zuhilfenahme der Möglichkeiten der Insolvenzordnung“.

Die Aufhebung bedeutet die vollständige, endgültig erfolgreiche Abwicklung eines Insolvenzverfahrens gem. § 270b der Insolvenzordnung (Schutzschirmverfahren) in nur fünf Monaten, laut Unternehmen sei dies „ein Rekord, das heißt, es wurde noch kein Schutzschirmverfahren eines Unternehmens von bedeutender Größe seit der Novellierung der Insolvenzordnung im Jahr 2012 in so kurzer Zeit erfolgreich beendet“. Die Aufhebung des Verfahrens soll es auch ermöglichen, im Oktober 2020 das 120-jährige Bestehen der Gesellschaft (Westdeutsche Handelsgesellschaft, als Dachgesellschaft der damalig unabhängig agierenden Gebrüder Sinn Bekleidungshäuser) zu feiern.

Ende April 2020 hatte die Modehandelskette ein Schutzschirmverfahren beantragt; im August ging selbiges in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über. Seit dem Shutdown im März bis zum Antrag des Schutzschirmverfahrens soll Sinn bereits rund 33 Mio. Euro Umsatz verloren haben. Sinn ging damit zum dritten Mal in die Insolvenz, zuvor hatte das Unternehmen im September 2016, damals noch unter dem Namen SinnLeffers, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eingereicht.

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