Schuh-Welt restrukturiert sich in Eigenverwaltung

  /  08.02.2024

Die Schuh-Welt Schuhhandels-GmbH mit zehn Stores und rund 80 Angestellten hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Der Geschäftsbetrieb soll weiterlaufen…

Die Schuh-Welt Schuhhandels-GmbH, Betreiber von zehn Filialen im Südwesten Deutschlands, in denen Markenschuhe und Pflegeprodukte sowie Textil- und Lederwaren angeboten werden, hat beim Amtsgericht Pirmasens einen Antrag auf ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat dem Antrag entsprochen und das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Die Restrukturierungsexperten Matthias Bayer und Lukas Eisenhuth von der Kanzlei Abel & Kollegen unterstützen das Unternehmen als Generalhandlungsbevollmächtigte. Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

„Das Unternehmen nutzt die Möglichkeiten des Verfahrens in Eigenverwaltung, um sich für die Zukunft neu aufzustellen. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt, wir bieten unseren Kunden in den Filialen auch weiterhin Markenprodukte zu günstigen Preisen. Zudem werden in der kommenden Zeit Sonderaktionen gestartet“, sagt Geschäftsführerin Monika Carvalho. Die rund 80 Mitarbeitenden wurden bereits informiert; ihre Gehälter sind durch das Insolvenzgeld im vorläufigen Verfahren für die Monate Februar bis April 2024 gesichert.

Grund für die Antragstellung sei die aufgrund der gesamtwirtschaftlich schwierigen Lage zurückgegangene Nachfrage bei gleichzeitig gestiegenen Kosten für Energie, Miete und sonstige Dienstleistungen. Diese Faktoren hätten die Folgen der Corona-Pandemie sowie der Inflation noch weiter verstärkt. Schuh-Welt habe bereits in den vergangenen zwei Jahren begonnen, die strategische Neuausrichtung einzuleiten. Daran anknüpfend biete die Restrukturierung in Eigenverwaltung nun die Chance, diese umzusetzen und den Geschäftsbetrieb nachhaltig zu stabilisieren.

Die Generalhandlungsbevollmächtigten Bayer und Eisenhuth erläutern: „Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen bei gleichzeitig bestmöglicher Gläubigerbefriedigung. Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) können sich Unternehmen in schwierigen Situationen restrukturieren. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt die Restrukturierung unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters selbstständig durch. Das Verfahren erlaubt die erfolgreiche Neuaufstellung während der uneingeschränkten Fortführung des Geschäftsbetriebs.“

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