Saarland kippt Corona-Regeln

  /  10.03.2021

Das Oberverwaltungsgericht hat im Saarland einen Teil der Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel außer Kraft gesetzt; eine Shop-Besitzerin hatte geklagt…

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Teil der Corona-bedingten Einschränkungen bei der Öffnung des Einzelhandels außer Kraft gesetzt. Die Besitzerin eines 140 qm umfassenden Computer-Stores hatte in einem Eilverfahren gegen die Vorschrift der Terminbuchungspflicht und der Beschränkung auf eine Person plus ggf. eine weitere aus demselben Haushalt pro 40 qm geklagt und mit Beschluss vom 9. März 2021 Recht bekommen. Die Beschränkung sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumengeschäften, in denen eine Person pro 15 qm zugelassen ist. Außerdem verletze die Regelung das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Zudem bestünden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen. So könnte beispielsweise die generelle Öffnung kleinerer Stores zur Entspannung des Einkaufsgeschehens insgesamt führen. Derzeit gebe es in den Krankenhäusern auch weder Engpässe bei den Betten zur Intensivbehandlung noch bei den Beatmungsmöglichkeiten.

Von dem Urteil könnten nun auch andere Einzelhandelsgeschäfte profitieren.

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