Rheinland-Pfalz: Shoppen mit Termin

  /  23.02.2021

In Rheinland-Pfalz soll der Einzelhandel ab dem 1. März öffnen dürfen – nach vorheriger Terminvergabe für Personen eines Hausstands…

In Rheinland-Pfalz sollen ab dem 1. März 2021 Läden, darunter auch Bekleidungsgeschäfte, nach vorheriger Terminvergabe geöffnet werden dürfen; allerdings darf immer nur ein Hausstand den Store betreten. Dabei soll Corona-bedingt wie gewohnt eine Maskenpflicht gelten und eine mindestens 15-minütige Pause für Hygienemaßnahmen eingehalten werden, bevor ein neuer Termin stattfinden darf. Zudem sollen die Kontaktdaten erfasst werden. Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bekanntgegeben.

Der Entwurf für die neue Landesverordnung beinhaltet zudem den Plan, ab März neben Friseursalons auch Fußpflege-Einrichtungen nach Terminvereinbarung öffnen dürfen, ebenso wie die Außenanlagen von Zoos, botanischen Gärten, Blumenläden, Gartencentern und Baumärkten. Fahrschulen sollen wieder praktischen Unterricht anbieten dürfen, mit Maskenpflicht. Die Beschlüsse seien an den Landtag weitergeleitet worden; der Ministerrat will am 26. Februar eine Entscheidung treffen.

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