Rechtliche Schritte bei Breuninger

  /  27.06.2012

Wolfgang Blumers, früher im Beirat von Breuninger, hat Willem van Agtmael und Wienand Meilicke verklagt. Er fordert Anteile an Breuninger oder eine Ausgleichszahlung in Höhe von 220,8 Mio. Euro. Breuninger bezieht jetzt Stellung.

Nachdem diverse Medienberichte von einer Klage Wolfgang Blumers und seines Anwalts Mark Binz gegen Breuninger berichteten, melden sich jetzt Willem van Agtmael, Geschäftsführender Gesellschafter, Wienand Meilicke, Vorsitzender des Beirats und Gesellschafter und Walter Bretschneider, Beirat und Gesellschafter, zu Wort.

Bis 2004 gehörte Breuninger zu 80% der gemeinnützigen Breuninger-Stiftung, die von einer vorgeschalteten Stiftung beherrscht wurde, deren Vorstand damals die Auflösung beschloss. Die Initiative ging von Helga Breuninger aus, Alleinerbin des 1980 verstorbenen Unternehmers Heinz Breuninger. Sie wollte die gemeinnützigen Aktivitäten der – von der Heinz Breuninger Stiftung zu unterscheidenden und heute noch tätigen – Breuninger Stiftung GmbH von der schwierigen Marktsituation der Kaufhausbranche abkoppeln und Breuninger im Zuge dessen an den Geschäftsführer Willem van Agtmael und den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes Wienand Meilicke verkaufen.

Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Vorstandsmitglieder die 80% zu gleichen Teilen erwerben würden. Bereits Mitte Juni 2003 soll aber erkennbar geworden sein, dass dies nicht allen finanziell möglich sein wird. Im September 2003 trat Blumers als erster von einer Beteiligung zurück, da er sich gegenüber den Partnern seiner damaligen Anwaltskanzlei verpflichtet gefühlt haben soll, keine Anteile an Breuninger zu erwerben, da seine Partner einen Interessenskonflikt darin sahen, wenn er Anteile an einem Unternehmen erwerben würde, für das er zugleich als Anwalt arbeitete.

Nun soll Blumers bereits seit Juli 2011 versuchen, eine Beteiligung von 20% an der BSG Beteiligungs-GmbH oder eine – laut Breuninger „absurd hohe“ – Zahlung von 220,8 Mio. Euro einzufordern. Er und Binz sollen zunächst schriftlich, telefonisch und persönlich gedroht haben, vertrauliche Informationen öffentlich zu machen, weshalb Meilicke selbst bereits im September 2011 eine Klage gegen Blumers einreichte. Am 15. Dezember vergangenes Jahr reichte Blumers dann eine Klage am Landgericht Stuttgart gegen Willem van Agtmael und Wienand Meilicke ein.

Die Vorwürfe seien denen in einer anonymen – verworfenen – Anzeige von 2009 ähnlich. Es geht um die Behauptung einer Treuhandabrede über eine Beteiligung der drei Stiftungsvorstände aus dem Jahr 2004, die es aber nie gegeben haben soll. Die drei damaligen Mitglieder des Stiftungsvorstandes sollen 2004 getäuscht, um ihre Beteiligung gebracht und Herda Breuninger bei der damaligen Auflösung der Stiftung übervorteilt worden sein. Dies sei in allen Punkten falsch und unhaltbar, heißt es nun seitens Breuninger.

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