Puma vs. Philipp Plein

  /  15.01.2018

„Don’t be a Puma, be a tiger“ – mit diesem Claim und einer ungewöhnlichen Aktion reagiert Philipp Plein auf eine einstweilige Verfügung gegen einige seiner Kollektionsteile…

Puma hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Designer Philipp Plein erwirkt. Auf dessen Schuhen und Bekleidung ist ein Tiger zu sehen, der dem Logo von Puma zu ähnlich sehen soll. Plein darf seine entsprechenden Produkte aufgrund des Plagiatvorwurfs nun vorerst nicht weiter vertreiben.

Der Designer kontert auf seiner Website mit dem Claim „Don’t be a Puma, be a tiger“ und dem Angebot: „Ship us your Puma Shoes and get a 50% discount on Plein Sport new collections. All shoes collected will be donated to the less fortunate.” (dt. „Schicken Sie uns Ihre Puma-Schuhe und Sie bekommen 50% Rabatt auf die neue Plein Sport-Kollektion. Die Schuhe würden an Bedürftige gespendet.“)

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