Die J.H. Pölking GmbH & Co. KG, seit 1894 im Schuhgroßhandel tätig, hat beim Amtsgericht Osnabrück eine Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung eingeleitet. Ziel sei es, auf die zuletzt weiter verschärften Marktbedingungen im Schuhgroßhandel zu reagieren und die wirtschaftliche Stabilität abzusichern.
Nach einer im Sommer 2024 abgeschlossenen Eigenverwaltung sei das Unternehmen strukturell neu ausgerichtet und wirtschaftlich stabil aufgestellt gewesen. Die zuletzt erneut massiv veränderten Rahmenbedingungen, unter anderem ein anhaltender Kostendruck, eine zunehmende Kaufzurückhaltung sowie ein teilweise zeitverzögertes Zahlungsverhalten, sollen nun weitere strukturelle Anpassungen erforderlich machen. Der erneute Sanierungsschritt erfolge in enger Abstimmung mit den betroffenen Kunden und Lieferanten sowie den weiteren Gläubigern. Der Geschäftsbetrieb werde uneingeschränkt fortgeführt, die Geschäftsführung bleibe im Amt.
Die Sanierung wird kaufmännisch von der Unternehmensberatung Worstbrock und Diplomkaufmann Alexander Worstbrock begleitet. Die rechtliche Begleitung übernimmt Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm Rechtsanwälte. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Tjark Symalla von der Kanzlei Sölfer Bühler Dornieden bestellt.
Pölking meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
/ 27.01.2026Der Schuhgroßhändler J.H. Pölking befindet sich zum zweiten Mal in Insolvenz in Eigenverwaltung. Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden…

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