P&C: Etappensieg für Düsseldorf

  /  28.01.2013

Im Streit zwischen den beiden Peek & Cloppenburg-Unternehmen scheint nun eines den ersten Sieg errungen zu haben. Der BGH entschied zugunsten des Düsseldorfer Mutterhauses.

Die gleichnamigen Bekleidungshäuser Peek & Cloppenburg – eines mit Sitz in Hamburg, eines in Düsseldorf – stehen seit einigen Jahren vor Gericht, da sie nicht mehr miteinander verwechselt werden wollen. Nun hat das Düsseldorfer Mutterhaus vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen und darf deutschlandweit auch in jenen Regionen Werbung schalten, in denen das Hamburger Unternehmen Filialen unterhält.

Während das Hamburger Headquarter und das ansässige Oberlandesgericht (OLG) auf die Einhaltung der Abgrenzungsvereinbarung bestanden, mit denen beide Unternehmen einst Deutschland unter sich aufgeteilt hatten, und Werbeanzeigen mit einer deutlichen Kennzeichnung forderten, soll der BGH nun zugunsten vom Düsseldorfer Stammhaus entschieden haben. Der Anspruch, die Abgrenzung müsse ebenso groß gesetzt sein wie die eigentliche Werbebotschaft, sei zu hoch.

„Die Vorgaben, die das OLG gemacht hat, sind zu streng“, so Senatsvorsitzender Joachim Bornkamm gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Sie kämen einem Werbeverbot gleich. Der klein gedruckte Hinweis der Düsseldorfer, dass es zwei Unternehmen gleichen Namens gebe und die vorliegende Werbung eben von ihnen komme, sei ausreichend. Dass manche Menschen die Werbung nur flüchtig anschauen, müsse der Gleichnamige hinnehmen. Eine erneute Anhörung vor dem OLG Hamburg sei jedoch wahrscheinlich.

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