Onlinehandel: Abmahnungen keine Seltenheit

  /  07.01.2014

Verletzung des Wettbewerbsrechts, vermeintliche Verletzung des Markenrechts: Die Liste der Abmahnungsgründe für Onlinehändler ist lang; wie viele davon betroffen sind…

Im jüngst beendeten Jahr 2013 sind nach aktueller Studie des Händlerbundes knapp 60% aller 534 befragten Onlinehändler mindestens einmal abgemahnt worden. Etwa die Hälfte derer gab an, wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt worden zu sein, weitere Gründe waren vermeintliche Verletzungen des Markenrechts (rund 14%) oder des Ureberrechts (etwa 12%). Darüber hinaus sollen Fehler in Rechtstexten, fehlende Kennzeichnungen oder auch nicht korrekte Preisangaben wie Grund- oder Einheitspreise Abmahnungsmotive gewesen sein.

Für rund ein Zehntel der Händler bleibt es jedoch nicht bei einem Verweis, sie wollen drei oder mehr erhalten haben. Jeder vierte Befragte empfand die Anzahl der Abmahnungen als rückläufig im Vergleich zu 2012, für 35% blieb diese unverändert, 40% glaubten an gestiegene Werte. Um ein unweigerlich folgendes Gerichtsverfahren zu vermeiden, unterzeichneten fast zwei von drei Händlern (62%) die Unterlassungserklärung. Jeder dritte habe die geforderte Summe gezahlt, auch außergerichtliche Vergleiche (33%) sollen erzielt worden sein. Durchschnittlich zahlten etwa 71% mehr als 500 Euro pro Abmahnfall, für jeden Fünften belief sich die Zahl auf 2.000 Euro.

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