Am 9. Oktober 2013 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das sich gegen den so genannten Abmahnmissbrauch im Online-Handel wendet. Durch die enthaltenen Regelungen sollen die finanziellen Anreize deutlich verringert werden. „Dies ist eine gute Nachricht für den Online-Handel“, sagt Stephan Zoll, Geschäftsführer von Ebay in Deutschland. „Insbesondere für kleine Händler, die gerade erst mit dem Online-Handel beginnen, kann eine Abmahnung existenzbedrohend wirken.“ Bei der Vielzahl der Regeln, die von gewerblichen Händlern im E-Commerce zu beachten sind, können schon geringfügige Fehler eine solche auslösen. Dies sei in der Vergangenheit vielfach von einigen Unternehmen und Anwälten zu Massenabmahnungen ausgenutzt worden. „Die neuen Regeln geben Händlern nun die Möglichkeit, sich gegen rechtmissbräuchliche Abmahnungen zu wehren“, so Arnulf Keese, hierzulande Geschäftsführer von PayPal. „Die Möglichkeit, mit Abmahnungen Geld zu machen, hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun.“
Durch die Einführung eines Gegenanspruchs stärkt das Gesetz die Position des Betroffenen bei einer unberechtigten oder unwirksamen Abmahnung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Gerichte, den Streitwert zu senken und damit für eine Kostensenkung zu sorgen. Das Gesetz zielt darauf hin, die Zahl der derjenigen Abmahnungen zu senken, die weniger im Interesse eines lauteren Wettbewerbs als zur Gebührenerzielung ausgesprochen werden.
Online-Handel: Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
/ 10.10.2013Mit einem neuen Gesetz soll dem Missbrauch der Möglichkeit des Abmahnens im E-Commerce nun die Grundlage entzogen werden…

FÜR DEN VOLLSTÄNDIGEN INHALT DIESER SEITE, MELDEN SIE SICH BITTE AN.
Noch kein Mitglied?
Dann registrieren Sie sich jetzt für den kostenfreien 1st-blue-Business Club.
Als Teil unserer Community erhalten Sie Zugriff auf Branchen-News, Orderinfos, Netzwerktools und den wöchentlichen B2B-Newsletter.