Österreich führt Paketsteuer ein

  /  30.09.2026

Ab 1. Oktober gilt in Österreich eine Paketsteuer von zwei Euro. Sie trifft große Versandhändler und Plattformen bei B2C-Lieferungen…

Die neue österreichische Paketsteuer gilt unabhängig davon, wo ein Versandhändler seinen Sitz hat und wo die Ware lagert. Sie erfasst auch deutsche, europäische und internationale Unternehmen, wenn sie Waren an private Kunden nach Österreich versenden und im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 100 Mio. Euro relevante Versandumsätze in Österreich erzielt haben.

Mit „relevanten Versandumsätzen“ sind konkret Fernabsatzverkäufe an private Empfänger in Österreich gemeint. Maßgeblich ist also nicht der Gesamtumsatz eines Unternehmens und auch nicht sein Deutschland- oder Europa-Geschäft. Entscheidend ist allein der Umsatz aus B2C-Bestellungen, die nach Österreich geliefert werden. Ein großer deutscher Modeversender kann damit steuerpflichtig werden, ein österreichischer Shop mit deutlich kleineren Onlineumsätzen dagegen nicht.

Die Schwelle von 100 Mio. Euro ist hoch. Eine offizielle Zahl der betroffenen Unternehmen liegt in den veröffentlichten Informationen des österreichischen Finanzministeriums nicht vor. Klar ist aber: Die Regel zielt auf große Versandhändler und Marktplätze mit umfangreichem Österreich-Geschäft. Kleinere und mittlere Onlineshops fallen bereits wegen der Umsatzschwelle in der Regel nicht darunter. Für große internationale Modeplattformen, Marktplätze und Direct-to-Consumer-Marken kann sie dagegen relevant werden.

Die Steuer beträgt zwei Euro je zugestelltem Paket. Unternehmen können stattdessen zwei Euro je Bestellung berechnen. Diese Wahl kann sich lohnen, wenn eine Bestellung in mehrere Pakete aufgeteilt wird. Die Steuer entsteht rechtlich bereits mit der Annahme der Zahlung, im Onlinehandel meist beim Checkout. Ob das Paket erst später zugestellt wird, ist für den Zeitpunkt der Steuerpflicht nicht ausschlaggebend.

Nicht erfasst sind Lieferungen zwischen Unternehmen sowie Verkäufe zwischen Privatpersonen. Auch Click & Collect im eigenen Store fällt nicht darunter. Gleiches gilt für einen Kauf, der im Geschäft geschlossen wird, selbst wenn der Händler die Ware anschließend an die Privatadresse liefert. Die Paketsteuer ist damit keine allgemeine Abgabe auf den stationären Handel und auch keine reine Abgabe auf Billigimporte aus Asien.

Besonders relevant ist die Regel für Online-Marktplätze. Werden Verkäufe über eine Plattform abgewickelt und von ihr unterstützt, werden diese Umsätze für die Paketsteuer grundsätzlich der Plattform zugerechnet. Sie kann dann auch die Steuer schulden. Reine Werbeanzeigen auf einer Website reichen dafür nach Angaben des Finanzministeriums nicht aus.

Für Versandhändler bedeutet die neue Regel zusätzlichen Aufwand bei Systemen, Steuerberechnung und Meldungen. Die Erklärung und Zahlung erfolgen quartalsweise über FinanzOnline. Unternehmen außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen dafür einen österreichischen Fiskalvertreter. Retouren ändern die bereits entstandene Paketsteuer nicht, wenn das Paket zuvor erfolgreich zugestellt wurde.

Key Facts
Land: Österreich
Inkrafttreten: 1. Oktober 2026
Steuer: 2 Euro je Paket oder wahlweise je Bestellung
Betroffene Umsätze: B2C-Fernabsatzlieferungen nach Österreich
Umsatzschwelle: mehr als 100 Mio. Euro relevante österreichische Versandumsätze im Vorjahr
Steuerschuldner: Versandhändler, bei unterstützten Marktplatzverkäufen regelmäßig die Plattform
Ausnahmen: B2B, C2C, Click & Collect im eigenen Store und stationär geschlossene Kaufverträge
Meldung: quartalsweise über FinanzOnline

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