NRW: Beschränkungen im Einzelhandel gekippt

  /  22.03.2021

In NRW fallen vorerst die vorgeschriebenen Regeln zur Terminbuchung und Personenbegrenzung im Einzelhandel weg. Zumindest so lange, bis…

Im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen gelten die Corona-bedingten Regelungen zur Personenbegrenzung und Click & Meet-Verpflichtung statt regulärer Öffnung bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ab sofort vorläufig nicht mehr. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, nachdem eine Media Markt-Filiale geklagt hatte.

Laut Gericht sollen die bislang geltenden Beschränkungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Es fehle ein nachvollziehbarer Grund für eine Differenzierung, so lange auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte ohne Terminbuchung betrieben werden dürften. Die Landesregierung kann allerdings kurzfristig Neuregelungen schaffen, die keine Unterscheidung mehr beinhalten. Außerdem teile das Gericht die grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen nicht. Die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sei angesichts der weitreichenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuinfektionen hätte, gerechtfertigt.

Kürzlich hatte bereits das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Teil der Corona-bedingten Einschränkungen bei der Öffnung des Einzelhandels außer Kraft gesetzt. Die Besitzerin eines Computer-Stores hatte gegen die Vorschrift der Terminbuchungspflicht und die Personenbeschränkung geklagt und mit Beschluss vom 9. März 2021 Recht bekommen. Die Beschränkung sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumengeschäften, in denen eine Person pro 15 qm zugelassen ist. Außerdem verletze die Regelung das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Zudem bestünden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen.

Update, 22. März:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Corona-Beschränkungen wieder in Kraft gesetzt. Strengere Regelungen gelten nun auch für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte.

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