Neues Infektionsschutzgesetz & Lockerungen

  /  19.03.2022

Das neue Infektionsschutzgesetz wurde abgesegnet – damit entfällt spätestens am 2. April der Großteil der Corona-Maßnahmen, darunter vielerorts die Maskenpflicht…

Trotz immer wieder steigender Inzidenzen haben Bundestag und Bundesrat am 18. März den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, durch die das Gros der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen zum so genannten Freedom Day am 20. März 2022 entfallen sollte. Für die Vorlage der Ampel-Koalition waren 388 Abgeordnete, 277 stimmten dagegen. Die Bundesländer nutzen allerdings – in unterschiedlichem Ausmaß, aber alle mit anhaltender Maskenpflicht im Einzelhandel – die bis zum maximal 2. April mögliche Übergangsfrist. Nach dem neuen Gesetz gilt keine Maskenpflicht mehr in Schulen, im Einzelhandel und öffentlichen Innenräumen, ausgenommen Einrichtungen mit gefährdeten Personen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin eine Maske getragen werden. Für Fahrten mit der Deutschen Bahn werden keine 3G-Nachweise mehr benötigt, ebenso gilt die 3G-Regel nicht mehr am Arbeitsplatz; außerdem entfällt die Homeoffice-Pflicht. Die Bundesländer können die Maßnahmen in sogenannten Infektions-Hotspots – ein Stadtteil, eine Stadt, eine Region oder ein ganzes Bundeslandwieder – wieder verstärken.

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes stoßen in der Politik und teilweise auch in der Bevölkerung auf Kritik. Die Länderchefinnen und -chefs werfen dem Bund einen Alleingang vor. Laut dem ARD-DeutschlandTrend für das Morgenmagazin halten es 61% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für falsch, die Maskenpflicht aufzuheben. Während die jüngeren Menschen unter 35 Jahren der Aufhebung noch am ehesten zustimmen (48 zu 48%), überwiegt insbesondere bei Bürgerinnen und Bürgern ab 65 Jahren die Kritik; 73% sind dagegen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekräftigte nach der Bundestagsdebatte und den Bund-Länder-Beratungen die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht. Mit Blick auf die kommenden Monate warnt der Verband vor einer erneuten Zuspitzung der Corona-Lage und appelliert an die Bundestagsabgeordneten, zügig die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht zu beschließen.

Das neue Infektionsschutzgesetz soll bis zum 23. September 2022 gelten.

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