Modehändler Rübsamen im Eigenverwaltungsverfahren

  /  02.10.2023

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung des Modehändlers Rübsamen ist eröffnet. Betroffen sind das Stammhaus und 13 Stores. Man arbeite an der Neuaufstellung…

Der Modehändler Rübsamen befindet sich ab sofort in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Augsburg hat die Eigenverwaltungsverfahren der drei Gesellschaften der Rübsamen-Gruppe am 28. September 2023 eröffnet. Sie wurden bislang als vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung geführt. Rechtsanwalt Dr. Paul Abel von der Restrukturierungskanzlei Wellensiek unterstützt als Generalbevollmächtigter die Geschäftsführung um Marcus Vorwohlt im Rahmen der Neuaufstellung. Betroffen sind das Stammhaus in Augsburg sowie 13 Filialen in Friedberg, Aichach, Fürstenfeldbruck, Weilheim, Murnau, Landsberg, Dachau und Schrobenhausen. In allen Stores wird der Betrieb seit der Antragstellung fortgeführt.

Das Gericht bestellte Georg Jakob Stemshorn von der Pluta Rechtsanwalts GmbH in Augsburg zum Sachwalter. Er war zuvor bereits als vorläufiger Sachwalter tätig. Für die weiteren Gesellschaften wurden Michael Pluta sowie Florian Zistler, ebenfalls von Pluta, als Sachwalter bestellt. „Wir haben die vergangenen Wochen genutzt und weiter am Sanierungskonzept zur Neuaufstellung von Rübsamen gearbeitet“, sagt Vorwohlt. „Wir verkleinern wie angekündigt unsere Verkaufsfläche und erweitern unter anderem gleichzeitig unsere Service- und Beratungsleistungen. Wir arbeiten beispielsweise an einem ‚Private Shopping‘-Konzept. […]“ Durch die Reduzierung der Flächen müsse betriebsbedingt zehn Mitarbeitenden gekündigt werden – rund 140 Angestellte arbeiten aktuell für das Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Abel: „Wir arbeiten an einer Nachfolgelösung in beide Richtungen. Es kann für die Gruppe eine Lösung im Rahmen eines Insolvenzplanes, also einer Einigung mit den Gläubigern, geben. Aufgrund eines in den vergangenen Wochen angestoßenen Investorenprozesses erwarten wir zudem bereits im Verlauf des Monats Oktober verbindliche Rückäußerungen derjenigen Investoren zu erhalten, die ein ernsthaftes Interesse an einer Unternehmensbeteiligung oder Übernahme geäußert haben.“ Die Gläubiger können nun mit der Eröffnung des Verfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

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