In der Diskussion um den gesetzlich festgelegten Mindestlohn und dessen Bedeutung für den Handel spricht sich die Dienstleistungsgesellschaft Ver.di für eine Einführung desselben in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde aus. Dieser allgemeine Wert würde nach Angaben von Ver.di, basierend auf einer Gemeinschaftsstudie am Pestel Institut in Hannover, einen Kaufkraftzuwachs in Deutschland von 19,1 Mrd. Euro generieren können.
„Der gesetzliche Mindestlohn wirkt damit wie ein eigenständiges Konjunkturprogramm für die deutsche Wirtschaft“, so die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sei nicht nur sozialpolitisch überfällig, sondern auch ein Beitrag zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in der Wirtschaft. „Es ist ein Skandal, wenn Dumpinglohn-Firmen sich die Hungerlöhne für ihre Beschäftigten mit den Steuern derjenigen Unternehmen subventionieren lassen, die angemessene Löhne zahlen“, betont Kocsis.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) stehen in der Debatte auf der Gegnerseite und sehen im gesetzlichen Mindestlohn eine Gefahr für die Kaufkraft: „Ein solcher Mindestlohn stärkt die Binnenkonjunktur nicht, sondern produziert letztlich sogar Arbeitslosigkeit. Das trifft dann insbesondere Jugendliche und Menschen ohne Qualifikation“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Langfristig sagen die Wissenschaftler sogar Wachstum dämpfende Auswirkungen vorher.
Darüber hinaus könne die Regelung zum Abbau von Arbeitsplätzen führen, was die Kaufkraft deutlich schwäche. Hiervon betroffen seien insbesondere strukturschwache Branchen und Gegenden wie Länder wie Portugal, Spanien oder Griechenland mit einem staatlichen Mindestlohn. Für eine bessere Lösung halte der HDE stattdessen flexible Lohnregelungen und Arbeitsmarktreformen anstelle staatlicher Einheitslohnmaßnahmen. Auch auf die Zahl der Hartz IV-Bezieher werde die Einführung nach Meinung von Genth keine positiven Auswirkungen haben. „Daten der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass die Mehrzahl der Hartz-IV-Empfänger die staatlichen Leistungen nicht wegen eines zu niedrigen Lohnes beziehen, sondern aufgrund ihrer familiären Situation oder wegen ihrer Teilzeittätigkeit. Daran ändert auch ein Mindestlohn nichts.“
Abgesehen von den Gewerkschaften befürworten laut einer für das Handelsblatt erfolgten Forsa-Umfrage auch Arbeitnehmer in Manager-Positionen einen gesetzlichen Mindestlohn. So halten 57% der Führungskräfte diesen für sinnvoll, mit etwa 60% war die Zustimmung aus mittelgroßen Unternehmen mit einer Beschäftigungsdichte zwischen 500 und 5.000 am höchsten. In der Dienstleistungsbranche plädieren sogar 61% in leitenden Funktionen für einen Mindestlohn, dabei sei eine Summe von 8,88 Euro pro Stunde durchaus angemessen.
Lediglich 7% der Befragten sagen für den Fall einer Einführung einen Abbau von Arbeitsplätzen im eigenen Unternehmen voraus.
