Lieferkettengesetz in der Diskussion

  /  16.07.2020

Ein Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen unter anderem für Menschenrechtsverstöße innerhalb der Lieferkette haften. Es gibt Gegenstimmen…

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen, darunter Brot für die Welt, Oxfam Deutschland, Greenpeace, DGB und Ver.di, mit dem Ziel, „für eine Welt einzutreten, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden – auch im Ausland“. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten kürzlich verkündet, demnächst einen Entwurf für ein solches Gesetz vorlegen zu wollen. Selbiges stößt allerdings auch auf Kritik. Beispielsweise sei es laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) „nicht verantwortbar“, dass deutsche Unternehmen für Verstöße innerhalb der Lieferketten mitverantwortlich gemacht werden sollen. Ein solches Gesetz würde unter anderem auch Rechtsunsicherheit zur Folge haben werde.

In einem gemeinsamen Statement der Verbände BDA, BDI, DIHK und HDE heißt es, der internationale Handel und die Lieferkettenbeziehungen seien durch die Maßnahmen gegen das Coronavirus bereits größtenteils erschwert, wenn nicht sogar zum Erliegen gekommen. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft befinde sich aufgrund neu hinzugekommener Handelsbeschränkungen sowie weiterhin bestehender Grenzschließungen und Reiseeinschränkungen in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Es müssten nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen vermieden werden, um die ohnehin schwierige Wirtschafts-Erholung nicht noch mehr zu verzögern. Unternehmen benötigten jetzt alle Ressourcen im Kampf gegen die Corona-Auswirkungen. Alles andere helfe weder den Handelspartnern in den ebenfalls vom Coronavirus betroffenen Ländern noch den Menschen vor Ort, die bei den Zulieferern arbeiten, denn im Zweifel erhöhe es nur für deutsche Unternehmen den Druck, zur Vermeidung von Haftungsrisiken nicht mit Unternehmen in anderen Ländern zusammenzuarbeiten und sich von dort zurückzuziehen, anstatt zu investieren. Kein Unternehmen dürfe für das Verhalten unabhängiger Dritter im Ausland in formale Haftung genommen werden.

Laut der Initiative Lieferkettengesetz zeige sich hingegen auch in der aktuellen Corona-Krise deutlich, dass Unternehmen freiwillig ihrer Verantwortung nicht ausreichend nachkämen. Sie profitierten von den wirtschaftlichen Vorteilen eines globalen Marktes, ließen aber den Schutz von Mensch und Umwelt häufig außer Acht. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssten dafür haften und mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Deshalb müsse die Regierung jetzt handeln und ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Eine Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Einführung hat bereits über 206.380 Stimmen.

Eine Befragung hatte ergeben, dass nur 455 von rund 2.250 im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) befragten Unternehmen umfassend Auskunft über soziale und ökologische Mindeststandards in den Lieferketten gaben. An der zweiten Befragung nahmen 600 Unternehmen teil. Laut dem Statement der deutschen Wirtschaftsverbände hätten die Messmethoden zu extrem verzerrenden Ergebnissen geführt: Um als „Erfüller“ der abgefragten 37 Kriterien zu gelten, musste ein Unternehmen alle diese Kriterien erfüllen und positiv auf die entsprechende Frage antworten. Zudem sei der „Comply-or-explain“-Ansatz des NAP missachtet worden.

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