Lieferkettengesetz: Debatte um Berichtspflicht geht weiter

  /  21.09.2023

Der HDE spricht sich für Aussetzung der Berichtspflicht beim deutschen Lieferkettengesetz aus. Deutsche Einzelhandelsunternehmen nähmen längst eine Vorreiterrolle ein…

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für eine Entlastung der Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) positiv. Die Berichtspflichten vorübergehend auszusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Unternehmen nach Verabschiedung der entsprechenden EU-Richtlinie nur nach europäischem Recht berichten müssen, sei ein guter Ansatz. Habeck sagte, es dürfe keine doppelten Berichtspflichten geben. Die Initiative Lieferkettengesetz mit rund 120 Organisationen reagierte mit sofortiger Kritik, man dürfe nicht erst auf das EU-Gesetz warten.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth wiederum sagt: „Deutsche Einzelhandelsunternehmen nehmen im nachhaltigen Lieferkettenmanagement längst eine Vorreiterrolle ein. Daher sind die derzeit bestehenden Berichtspflichten unverhältnismäßig.“ Das LkSG gehe für verpflichtete Unternehmen mit „enormen bürokratischen Belastungen“ einher, die sich mit dem EU-Lieferkettengesetz noch weiter zu verschärfen drohten. Der HDE fordert zudem, nicht bei der Begrenzung der Berichtspflicht Halt zu machen. „In den laufenden Verhandlungen in Brüssel müssen die Weichen für ein pragmatisches EU-Lieferkettengesetz gestellt werden“, so Genth. Bei dessen Umsetzung sollten dann weitere zielgenaue Verbesserungen des LkSG vorgenommen werden können. Zudem müsse mit Blick auf die aktuell infrage stehenden Berichtspflichten gerade auf europäischer Ebene sichergestellt sein, dass mit dem EU-Lieferkettengesetz keine neuen Berichtsstandards geschaffen werden. An den entsprechenden Stellen sollte auf die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verwiesen werden.

Derzeit soll zur Debatte stehen, unter anderem die Definitionsgrenze kleiner und mittelständischer Unternehmen hierzulande von 250 auf 500 Beschäftigte zu erhöhen. Das deutsche Lieferkettengesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab dem kommenden Jahr für solche mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

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