Kurzarbeit: HDE begrüßt Vorstoß des Bundesarbeitsministeriums

  /  20.05.2021

Die vollständige Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Kurzarbeitende soll verlängert werden. Die „recht stabile Beschäftigungssituation im Einzelhandel“ sei…

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den Arbeitgeberinnen und -gebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeitende noch bis Ende 2021 vollständig erstatten zu wollen. Ein Verordnungsentwurf dazu befinde sich bereits in der Ressortabstimmung. Angesichts der pandemiebedingt weiterhin angespannten Lage im Nonfood-Handel begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) diesen Vorstoß ausdrücklich. Nach der derzeit geltenden befristeten Kurzarbeitergeldverordnung wäre eine vollständige Erstattung der Beiträge während der Kurzarbeit nur noch bis Ende Juni 2021 möglich.

„Die Initiative des Bundesarbeitsministers ist jetzt dringend notwendig. In dieser schwierigen Zeit brauchen die Händler vor allem Planungssicherheit“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bis heute sei die Existenznot im Nonfood-Handel groß. Um Arbeitsplätze zu sichern, komme es auf die zügige Umsetzung der Verordnung an. „Hier muss jetzt schnell Klarheit geschaffen werden. Denn wegen der zu beachtenden Kündigungsfristen sind die Unternehmen sonst zum Handeln gezwungen“, so Genth weiter. Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung sollten aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden.

Der HDE hatte sich bereits vor einigen Wochen mit einem Brief an den Bundesarbeitsminister gewandt und ihn im Namen der Branche darum ersucht, sich für eine Verlängerung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit einzusetzen, denn insbesondere auf den großflächigen Einsatz von Kurzarbeit in der Branche sei die über lange Zeit recht stabile Beschäftigungssituation im Einzelhandel zurückzuführen. Allein im Einzelhandel waren im April nach einer aktuellen Schätzung des Ifo-Instituts rund 300.000 Menschen in Kurzarbeit.

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