Dem Problem, dass Kunden Ware online nicht mehr nur in handelsüblichen Mengen bestellten und danach verstärkt von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten, versuchte Amazon Mitte vergangenen Jahres beizukommen, indem die Plattform einzelne Kundenkonten sperren ließ. Die Begründung folgte per Mail: „Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren in Ihrem Kundenkonto zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen können und Ihr Amazon-Konto mit sofortiger Wirkung schließen.“
Bereits zum damaligen Zeitpunkt soll sich die Verbraucherzentrale NRW für das Recht der Konsumenten eingesetzt und eine Abmahnung an den Online-Versender entsandt haben. Amazon habe die Schließungen nur in Einzelfällen durchgeführt, erklärte das Unternehmen. Nun will die Verbraucherzentrale den Konzern wegen des „kundenfeindlichen“ Verhaltens verklagen. Zwar dürfe jeder Händler selbst entscheiden, mit wem er Geschäfte macht, räumte die Verbraucherzentrale ein, Sperrungen ohne Vorwarnung sehe sie jedoch nicht als gerechtfertigt an, da eindeutige Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlten.
Nach Angaben von Amazon sei das Portal für Verbraucher gedacht, die haushaltsübliche Mengen bestellten. Dies werde klar in den AGB mitgeteilt, Maßnahmen wie eine Kontoschließung habe man nur nach eingehender und umfassender Prüfung vorgenommen. Was die E-Commerce-Plattform unter handelsüblichen Mengen versteht, wird nicht explizit definiert und liegt augenscheinlich im Ermessen des Unternehmens.
Kundensperrung: Konsequenzen für Amazon?
/ 30.01.2014Mitte vergangenen Jahres war Amazon drastisch gegen Hochretournierer vorgegangen, jetzt will die Verbraucherzentrale NRW rechtliche Schritte einleiten…

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