Kik weist Brandopfer-Klage zurück

  /  02.09.2015

Ein Fall mit Präzedenzcharakter? Nach dem Brand in einer Textilfabrik in Pakistan wurde Kik auf Schmerzensgeld verklagt. Der Discounter weist die Klage zurück…

Angehörige von Opfern des Brandes in einer Textilfabrik in Pakistan vor rund drei Jahren haben den Textildiscounter Kik, für den Ali Enterprise hauptsächlich Waren gefertigt haben soll, vor dem Landgericht Dortmund auf jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Laut dem Handelsblatt hat Kik die Klage zurückgewiesen, da das Unternehmen als Besteller, als Kunde, keinen direkten Einfluss auf die Verhältnisse dort gehabt habe. 

Unterstützung bekommen die vier Kläger von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights, deren Generalsekretär Wolfgang Kaleck gegenüber dem Handelsblatt erklärte, das Kik für die Feuerschutzmängel eine rechtliche Mitverantwortung trage und so auch für die Schäden haften müsse, die durch die Brandkatastrophe entstanden sind. Man wolle gegen das System der „organisierten Un-Verantwortung“ in den globalen Zulieferketten vorgehen. Die Klage solle neben der Bedeutung für die Betroffenen auch ein Signal an andere Textilfirmen sein, die für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich seien. 

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