Keine Preisauszeichnungspflicht im Schaufenster mehr

  /  13.02.2017

Bis auf weiteres müssen im Schaufenster präsentierte Waren nicht mehr mit Preisangaben ausgestattet sein. Sinnvoll seien diese laut BTE aber dennoch…

In einem aktuellen Verfahren hat Deutschlands höchstes Gericht in Zivilsachen die Preisauszeichnungspflicht für im Schaufenster ausgestellte Ware abgeschafft. In dem Prozess, der sich mit der Preisauszeichnung für Hörgeräte beschäftigte, hat der Bundesgerichtshof nicht – wie die Vorinstanzen – auf Besonderheiten der Preisbildung bei eben solchen abgestellt, sondern grundsätzlich unter Berücksichtigung und Anwendung aktueller europäischer Gesetzgebung festgestellt: Die Vorschrift der Preisangabenverordnung regelt, wie eine Preisangabe auszusehen hat, aber nicht, dass sie überhaupt erfolgen muss.

Staatliche Bußgelder wegen unbeabsichtigt fehlender Preisschilder im Schaufenster oder Abmahngebühren entfallen damit – zumindest bis auf weiteres. Es könne laut BTE nicht ausgeschlossen werden, dass eine Koalition aus Politikern und Verbraucherschützern dieses Urteil zum Anlass nehmen werde, eine neue europäische Regelung zur verpflichtenden Preisauszeichnung auch im Schaufenster zu fordern.

Da der Preis für Kunden ein entscheidendes Kaufkriterium darstelle, sei angesichts des starken Preiswettbewerbs in der Branche zweifelhaft, dass viele Unternehmen tatsächlich bis zum möglichen Erlass einer neuen Regelung von der Preisauszeichnung absehen würden, so der BTE, der deshalb empfiehlt, die im Schaufenster gezeigte Waren auch künftig mit Preisen zu versehen. Allenfalls im Luxussortiment könnten fehlende Angaben unproblematisch sein.

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