Kartenzahlungspflicht nimmt Form an

  /  11.09.2026

Das Bundesfinanzministerium konkretisiert die geplante Pflicht zum digitalen Bezahlen. Für Händler sollen klare Vorgaben gelten…

Das Bundesfinanzministerium konkretisiert die geplante Pflicht zum digitalen Bezahlen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur befinden sich die Eckpunkte derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien.

Unternehmen sollen demnach überall dort mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten, wo Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden. Die Regelung würde damit auch den stationären Modehandel betreffen. Welches gebräuchliche Verfahren angeboten wird, sollen die Händler grundsätzlich selbst entscheiden können. Mindestens eine europäische Lösung müsste jedoch akzeptiert werden.

Mindestbeträge für digitale Zahlungen sieht das Ministerium nicht vor. Auch zusätzliche Gebühren für Kunden sollen ausgeschlossen sein. Selbst kleinere Einkäufe müssten damit per Karte, Smartphone oder Smartwatch bezahlt werden können.

Bargeld soll weiterhin angeboten werden. Ausnahmen sind für nichtkommerzielle Organisationen wie Vereine und Wohltätigkeitsverbände vorgesehen. Ob zusätzlich Härtefallregelungen notwendig sind, wird noch geprüft.

Das Vorhaben ist noch kein beschlossenes Gesetz. Nach der Ressortabstimmung muss zunächst das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Anschließend folgen die Beratungen im Bundestag. Das Finanzministerium strebt laut dpa einen Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr und eine Umsetzung 2027 an.

Die Entwicklung folgt dem veränderten Zahlungsverhalten. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank wurden 2025 erstmals 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt. Bargeld kam bei 45 Prozent der Transaktionen zum Einsatz.

Key Facts
Vorhaben: verpflichtende digitale Bezahlmöglichkeit
Betroffene Bereiche: Handel, Gastronomie und Dienstleistungen mit Bezahlung vor Ort
Vorgabe: mindestens ein gebräuchliches digitales Bezahlverfahren
Mindestanforderung: mindestens ein europäisches Verfahren
Mindestbetrag: nicht vorgesehen
Zusatzgebühren für Kunden: nicht vorgesehen
Bargeld: soll weiterhin angeboten werden
Aktueller Stand: Eckpunkte in Ressortabstimmung
Geplanter Kabinettsbeschluss: noch 2026
Angestrebte Umsetzung: 2027

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