Kartellamt ermittelt gegen Adidas

  /  10.05.2013

Mit der Frage, ob Adidas mit seinen Vertriebsbestimmungen den E-Commerce „behindert“, befasst sich derzeit das Bundeskartellamt. Gegen weitere Hersteller soll ebenfalls ermittelt werden.

Das Bundeskartellamt ermittelt seit Beginn der Woche gegen Adidas. Die Behörde will knapp 3.000 Einzelhändler befragen, die Produkte des Sportartikelherstellers in ihren stationären Läden und Onlineshops verkaufen. Laut Medienberichten geht das Amt dem Verdacht nach, der Konzern könnte durch seine Vertriebsbestimmungen und Verkaufsbeschränkungen den Internethandel behindern.

Das Unternehmen untersagt gewerblichen Händler seit dem Sommer vergangenen Jahres, Produkte über E-Plattformen wie Ebay oder Amazon zu verkaufen mit der Begründung, die Artikel sollen stets „optimal präsentiert werden“. Adidas sei in dieser Hinsicht sehr strikt und behalte sich bei Nichteinhaltung auch Konsequenzen vor. Damit stehe der Sportartikelhersteller nicht alleine in der Kritik, heißt es weiter. Auch gegen die Konkurrenzunternehmen Nike und Asics wurden bereits Verfahren eingeleitet.

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