Karstadt/Kaufhof-Fusion freigegeben

  /  09.11.2018

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss zwischen Karstadt und Kaufhof genehmigt. Es habe keine durchschlagenden wettbewerblichen Bedenken gegeben...

Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof freigegeben. Deren Muttergesellschaften sind die Signa Retail bzw. die Hudson Bay Company (HBC). Die Umsätze der beiden Unternehmen betragen zusammen rund 5 Mrd. Euro. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt. Wir mussten uns allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden. Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25% erzielen. Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen.“

Die Prüfung der Fusion konnte bereits innerhalb der einmonatigen, sogenannten ersten Phase abgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt habe im Rahmen der Ermittlungen rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Eingehender untersucht worden seien die Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“, weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten sei. Im Ergebnis zeige sich, dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorrufe, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würden. Einige Hersteller haben die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt will dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten. Im Bereich „Sport/Outdoor“ ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen.

Die von der Benko Privatstiftung kontrollierte Signa Retail betreibt über die Karstadt Warenhaus GmbH in Deutschland 79 Warenhäuser sowie einen Onlineshop. Hinzu kommen 29 von Karstadt Sports betriebene Fachgeschäfte für Sportbekleidung und ebenfalls ein Online-Store sowie weitere Sportartikelhändler. HBC mit Sitz in Toronto ist ein diversifiziertes Einzelhandelsunternehmen, das im Non-Food-Einzelhandel in Kanada, den USA und Europa tätig ist. Daneben gehören HBC eine Reihe von Gewerbeimmobilien in den USA, Nordamerika und in Deutschland. Die Tochtergesellschaft Galeria Kaufhof mit Sitz in Köln betreibt 98 Filialen in Deutschland und einen E-Shop. Darüber hinaus werden 16 Filialen in Belgien, 15 Filialen in den Niederlanden und sechs Saks Off 5th-Geschäfte in Deutschland in das Unternehmen eingebracht. 

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