Tierschützer von Vier Pfoten und dem Deutschen Tierschutzbund haben in fünf deutschen Großstädten Kleidungsstücke mit Echtpelz auf ihre Kennzeichnung hin untersucht: Über 50% waren nicht gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung gekennzeichnet, so das Ergebnis. Das jeweilige Etikett gab keine Information dazu, dass Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten waren. Die Tierschützer fordern von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine transparente, verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen. Nach dem Vorbild der Schweiz sollten die Tierart mit korrektem Artnamen, das Herkunftsland und die Art der Pelzgewinnung im Etikett der Kleidungsstücke benannt werden. Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von Vier Pfoten: „Laut Umfragen lehnen 86% der Verbraucher Echtpelz ab. Sie sind beim Einkaufen auf eine klare Kennzeichnung angewiesen. Wenn eine Mütze nur als ‚100% Acryl‘ etikettiert ist, obwohl der Bommel aus Echtpelz besteht, ist das Verbrauchertäuschung.“
Als Mitglieder der „Fur Free Alliance“, einem internationalen Zusammenschluss von Organisationen gegen das Halten und Töten von Tieren zur Pelzgewinnung, haben der Deutsche Tierschutzbund und Vier Pfoten im Oktober und November 2016 insgesamt 87 Kleidungsstücke aus 49 Geschäften in Hamburg, Berlin, Köln, Augsburg und München untersucht. Die Produkte stammen von nationalen und internationalen Unternehmen sowie von Luxuslabels und bewegen sich in einem preislichen Rahmen von 8 bis 1.195 Euro. 79 der begutachteten Kleidungsstücke wären nach EU-Vorgabe kennzeichnungspflichtig, bei 50% fehlte der Hinweis. Bei Produkten unter 50 Euro fehlte dieser bei über 80%, bei Artikeln unter 10 Euro bei 100%.
Seit Mai 2012 gilt die neue EU-Kennzeichnungsverordnung: Textile Kleidungsstücke müssen gemäß Artikel 12 mit dem Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet werden. „In der Praxis sorgt diese Regelung bei den Verbrauchern für Verwirrung. Ob es sich bei den ‚tierischen Teilen‘ einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um die Echtpelzverzierung der Kapuze handelt, ist unmöglich zu identifizieren“, kritisiert Denise Schmidt von Vier Pfoten. Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund, ergänzt: „Erschwerend kommt hinzu, dass die Verordnung nur gilt, wenn die Kleidungsstücke zu mindestens 80% aus Textilgewebe bestehen. Wenn Produkte, wie Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz, zu mehr als 20% aus tierischem Material bestehen, gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht mehr. Bei Schuhen und Accessoires gibt es diese grundsätzlich nicht.“
Irreführung bei Pelzkennzeichnung
/ 16.12.201650% der Kleidungsstücke sind bezüglich der Bestandteile tierischen Ursprungs falsch gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis führte eine Recherche von...

Jacke mit Pelzkragen aus Marderhundfell
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