Infektionsschutzgesetz: Masken im Fokus

  /  04.08.2022

Die Sommer-Welle lässt sich nicht leugnen, der Corona-Herbst steht bevor – jetzt gibt es einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz. Im Fokus: die Maskenpflicht…

Das Bundesgesundheitsministerium und Bundesjustizministerium haben einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz und die damit einhergehenden Corona-Regeln ab Oktober 2022 vorgelegt – die aktuellen Bestimmungen enden am 23. September. Es soll, auf Anordnung der Länder, wieder eine FFP2- oder vergleichbare Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie auch in Restaurants und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, eingeführt werden können. In einer ersten Phase soll alternativ zum Tragen einer Maske ein aktueller, negativer Corona-Test oder ein Genesenen- oder Impfnachweis ausreichen, der nicht älter als drei Monate ist. In öffentlichen Verkehrsmitteln soll die Maskenplicht bestehen bleiben. In Schulen sollen Testkonzepte umgesetzt werden, außerdem kann auch dort ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht eingeführt werden.

Stellt der Bundestag eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ fest, könnten weitere Maßnahmen wie Abstandsregelungen, eingeschränkte oder abgesagte Veranstaltungen und eingeschränkte Betriebstätigkeiten in verschiedenen Bereichen umgesetzt werden. In Bereichen wie Kultur, Freizeit und Gastronomie müsse es aber weiterhin Ausnahmen für aktuell getestete, frisch geimpfte und genesene Personen geben.  Die neuen Regeln sollen bis zum 7. April 2023 gültig sein.

Ab September 2022 soll es vier zusätzliche Impfstoffe geben, die neben dem Schutz vor einem schweren Verlauf auch besser als die bisherigen vor einer Ansteckung schützen sollen.

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