Das Landgericht Nürnberg Fürth hat im Rechtsstreit der Parteien ICE IP S.A. aus Belgien (ICE Holding) und dem Discounter Aldi Süd zum Vorteil des Uhrenherstellers entschieden. Hintergrund der Klage, die im Jahr 2013 eingereicht wurde, war die vermeintliche Nachahmung der „Ice-Watch“ sowie die daraus resultierende Verletzung des Designrechts. Aldi Süd hatte ein dieser ähnlich sehendes Modell in das Produktsortiment aufgenommen, die angeführte Anklage jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass es das Design, bei dem es sich um ein markengeschütztes handelt, bereits vor der Patentanmeldung gegeben habe.
Das Modell mache laut Unternehmen ICE Holding – nach dem Verkaufsstart vor rund zwei Jahren – aktuell einen Markenumsatz von mehr als 35% aus, weshalb es nicht akzeptabel sei, „dass andere Hersteller den Erfolg dieses Modells mit qualitativ minderwertigen Nachahmungen ausschlachten“. Das Landgericht hat dem Discounter Aldi Süd nun den Verkauf sowie das Angebot derlei Uhren untersagt.
