Hürde für EU-Lieferkettengesetz genommen

  /  15.03.2024

Die EU-Staaten haben sich bei der Abstimmung in Brüssel für das neue Lieferkettengesetz ausgesprochen – Deutschland hatte sich enthalten...

Die Mehrheit der EU-Länder hat am 15. März 2024 in Brüssel für das abgeschwächte Lieferkettengesetz gestimmt. Als nächster Schritt muss das EU-Parlament sein Einverständnis geben; eine Mehrheit soll als wahrscheinlich gelten.

Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten, nachdem SPD und Grüne für das Vorhaben, die FDP allerdings, unter anderem wegen zu großer Bürokratiehürden für Unternehmen, dagegen war. Letzteres führte zu zahlreichen Diskussionen, unter anderem war von „Blockadepolitik“ und „Sabotage“ die Rede. Eine Enthaltung wird als Stimme gegen das Vorhaben gewertet, nötig für ein Go war die Zustimmung von mindestens 15 von 27 EU-Staaten.

Das neue Gesetz soll für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und mit einem Umsatz ab 450 Mio. Euro gelten, nach einer fünfjährigen Übergangsfrist mit einem stufenweisen Herantasten. Nach drei Jahren müssen sich Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz an das neue Gesetz halten, nach vier Jahren Unternehmen ab 4.000 Angestellten und mit 900 Mio. Euro Umsatz. Nach dem Scheitern eines ersten Einigungsversuchs im Dezember letzten Jahres wurde das EU-Lieferkettengesetz abgeschwächt; ursprünglich sollte es für Unternehmen ab 500 Beschäftigten und mit einem Umsatz ab 150 Mio. Euro eingeführt werden.

Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen unter anderem dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Menschenrechte, auch bei den Lieferanten, eingehalten werden. Außerdem müssen Geschäftsmodelle künftig mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sein.

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