Huber Holding: Sanierungsplanverfahren

  /  29.05.2020

Die Huber Holding AG hat für vier Gesellschaften Anträge auf Einleitung eines Sanierungsplanverfahrens in Eigenverantwortung eingereicht…

Die Huber Holding AG mit Sitz in Götzis hat am 28. Mai 2020 für vier Gesellschaften der Huber Gruppe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Anträge auf Einleitung eines Sanierungsplanverfahrens in Eigenverantwortung beim Landgericht Feldkirch eingereicht. Bei den betroffenen Gesellschaften handelt es sich um die Huber Holding AG, die Arula GmbH, die Huber Shop GmbH sowie die Huber Tricot GmbH.

Der Geschäftsbetrieb in allen Gesellschaften soll unverändert weiterlaufen, die Liquidität ist in Abstimmung mit den finanzierenden Banken gesichert. Die erforderlichen Restrukturierungsmaßnehmen würden gemeinsam mit den Sanierungsverwaltern umgesetzt, so dass die Huber Gruppe gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen werde. Eine andere Überbrückung der durch die Corona-Krise verursachten Umsatz- und Liquiditätslücken sei trotz aller Bemühungen bisher nicht möglich gewesen, trotz einer „äußerst positiven Geschäftsentwicklung nach der Wiedereröffnung des Handels“. Die Angestellten sind bereits in Abstimmung mit dem Betriebsrat und der Arbeitnehmervertretungen informiert.

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