Gegen Yves Saint Laurent hat H&M jetzt eine Niederlage hinnehmen müssen. Ersteres Unternehmen ließ beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zwei Geschmacksmuster für eine Handtasche eintragen, drei Jahre später forderten die Schweden die Nichtigkeit eben dieser, weil die YSL-Taschen keine Eigenart hätten und Geschmacksmustern eigener älterer Bags ähnlich sähen. Die Anträge wurden mehrmals abgelehnt. Es gebe zwar gemeinsame Merkmale, die Unterschiede in Bezug auf Form, Struktur und Gestaltung der Oberfläche spielten aber eine entscheidende Rolle beim Gesamteindruck.
H&M reichte schließlich vor dem Gericht der Europäischen Union Klage ein, diese wurde jetzt ebenfalls abgewiesen, mit gleichen Argumenten. H&M hat jetzt zwei Monate Zeit, um Einspruch zu erheben.
