H&M unter Gewerkschaftskritik

  /  19.10.2012

Die Gewerkschaften der D.A.CH.-Länder erheben Vorwürfe gegen H&M. Der schwedische Konzern umgehe das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom August 2011, da dem Kassierpersonal nicht der laut Kollektivvertrag angemessene Lohn gezahlt werde. H&M dementiert dies.

Das schwedische Modeunternehmen H&M muss sich derzeit Kritik der Gewerkschaften GPA-dip (Österreich), Verdi (Deutschland) und Unia (Schweiz) stellen. Der Textilkonzern umgehe laut dieser ein Urteil des Obersten Gerichtshofes vom August 2011, wonach Kassierpersonal in die höhere Beschäftigungsgruppe 3 einzustufen sei. Das Unternehmen beschäftige Angestellte weniger als die Hälfte ihrer Vertragszeit an den Kassen, um ihnen nicht den laut Kollektivvertrag angemessenen Lohn für Kassentätigkeit zahlen.

H&M wehrt sich gegen die Vorwürfe und ließ gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) verlauten, nicht das Urteil des OGH um die richtige Einstufung von Kassierpersonal zu umgehen, da dieses sich auf reine Kassenkräfte in Supermärkten beziehe. Ein Berufsbild der spezifisch zugeordneten Kassenkraft gäbe es bei H&M nicht.

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