HDE fordert Vermieter-Entgegenkommen

  /  23.09.2020

Der HDE prognostiziert 2020 für den Einzelhandel ein Umsatzplus von 1,5%, die vom Lockdown betroffenen Branchen werden aber 11% Umsatz einbüßen. Deshalb...

Mit Blick auf die durch die Corona-Krise schwierige Lage für viele Bekleidungshändler und die negativen Auswirkungen auf die Innenstädte fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) ein stärkeres Entgegenkommen der Vermieter sowie entsprechende Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insgesamt sagt der HDE für den Einzelhandel im Jahr 2020 zwar ein Umsatzplus von 1,5% im Vergleich zum Vorjahr voraus, die vom zwischenzeitlichen Lockdown betroffenen Teilbranchen allerdings werden 11% Umsatz einbüßen. Das höchste Umsatzwachstum kann der Onlinehandel mit einem Plus von knapp 15% erwarten. „Die Lage ist vor allem bei vielen Bekleidungshändlern in den Stadtzentren weiterhin kritisch. Das solide Umsatzwachstum von 1,5% für den gesamten Handel darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einzelnen Branchen nach wie vor viele Unternehmen und Arbeitsplätze in ihrer Existenz gefährdet sind“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes verlor der Bekleidungshandel in den ersten sieben Monaten im Vorjahresvergleich fast 30% des Umsatzes. Ebenso zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter 1.000 Händlern aller Branchen, Standorte und Unternehmensgrößen, dass für das erste Halbjahr 2020 mehr als 90% der Bekleidungshändler eine Verschlechterung der Geschäftslage feststellen. Mehr als drei Viertel der Händler in den Hauptgeschäftslagen der Stadtzentren beurteilen ihre Geschäftslage in den ersten sechs Monaten des Jahres schlechter als im Vorjahr. „Angesichts der Umsatzrückgänge können viele Händler ihre Mieten nicht in voller Höhe bezahlen. Vor allem große institutionelle Vermieter kommen dem Handel dabei oft nicht ausreichend entgegen“, so Genth. Es müsse klargestellt werden, dass die in der Corona-Pandemie angeordneten staatlichen Maßnahmen ein Grund zur Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 seien. In der HDE-Umfrage hatte ein Drittel der Bekleidungshändler angegeben, dass der Mietzins wegen Corona angepasst wurde, knapp ein Viertel konnte Stundungen aushandeln. Der HDE erneuert seine Forderungen nach einem Innenstadtfonds und einem staatlichen Förderprogramm zur Digitalisierung des mittelständischen Einzelhandels.

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